Angesichts der heutigen Beratung des Bundesrats über ein bundesweites Tariftreuegesetz warnt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), vor neuer bürokratischer Belastung der Unternehmen. „Während alle Akteure sich einig sind, dass die Bürokratie in Deutschland reduziert werden muss, wirkt dieses Gesetz wie aus der Zeit gefallen. Obwohl die Beispiele mehrerer Bundesländer und auch das sogenannte Fairer-Lohn-Gesetz hier im Saarland zeigen, dass das Ziel einer höheren Tarifbindung nicht erreicht wird, bringt der Bund mit diesem Gesetz unnötige bürokratische Belastungen auf den Weg. Das Gegenteil müsste der Fall sein“, sagt Martin Schlechter. Durch das Gesetz müssen Unternehmen bei jedem öffentlichen Auftrag prüfen, ob sie willkürlich durch den Bund festgelegte tarifliche Vorgaben erfüllen. „Statt Bürokratieabbau bringt das Gesetz zusätzlichen Aufwand und Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft“, sagt Schlechter.
Auch ist das Tariftreuegesetz ein Eingriff in die gesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie. Viele Unternehmen werden trotz bestehender Tarifverträge – beispielsweise über einen Haus- oder Sanierungstarifvertrag – von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, weil sie möglicherweise in Einzelpunkten von den Vorgaben abweichen. Vor allem die Vielfalt bestehender Tarifverträge birgt die Gefahr, dass selbst Unternehmen in einem Flächentarifvertrag einzelne Merkmale der Vorgaben nicht erfüllen. Auch widerspricht ein gesetzlicher Tarifzwang der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit, nach der Unternehmen frei entscheiden können, ob sie sich einem Tarifvertrag anschließen oder nicht.
Die VSU weist deshalb noch einmal darauf hin, dass das geplante Tariftreuegesetz des Bundes unnötig und überflüssig ist, da mit dem Mindestlohngesetz und dem Entsendegesetz bereits ein bundesweites System von Lohnuntergrenzen geregelt ist. „Die Wirtschaft wird durch dieses Gesetz zur Unzeit unnötig belastet. Das hat auch der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu Recht bemängelt. Der richtige Weg wäre, dieses Gesetzgebungsvorhaben noch im laufenden Prozess zu stoppen“, sagt Schlechter.
Weitere Informationen:
Joachim Wollschläger
T 0681 954 34-28
wollschlaegerthou-shalt-not-spammesaar.de