Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes zeigt der Bundestag, dass die Politik die Realität der Wirtschaft noch nicht erkannt hat. „Statt den Unternehmen in der größten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik unter die Arme zu greifen, wirft die Regierung ihnen weitere Steine in den Weg und schafft umfangreiche, neue bürokratische Belastungen, anstatt sie abzuschaffen“, sagt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU).
Die VSU teilt grundsätzlich das Ziel einer hohen Tarifbindung. Tarifverträge geben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sicherheit und sind ein wichtiges Instrument der Sozialpartnerschaft. Eine politisch verordnete Tarifbindung ist jedoch zum Scheitern verurteilt: „Die Tariftreuegesetze der Länder zeigen, dass diese ihr Ziel sämtlich verfehlen“, sagt Schlechter. Die Tarifbindung hat sich durch die Gesetze nicht erhöht. „Ungeachtet dessen bleibt die Regierung aus ideologischen Gründen bei ihrem Kurs und nimmt den hohen Schaden für die Wirtschaft in Kauf.“
Das Gesetz bestimmt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die die von der Regierung vorgegebenen Tarifmerkmale einhalten. Umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten erhöhen die Bürokratie in den Unternehmen und der Verwaltung, lähmen Prozesse, verteuern öffentliche Aufträge und belasten die bereits geschwächte Wirtschaft zusätzlich. Die Unternehmen verlieren Freiraum für notwendige Innovationen und Investitionen. Und das in einer Zeit, in der die Bundesregierung versprochen hatte, die Bürokratie zu reduzieren.
Dazu steht das Gesetz auf rechtlich dünner Grundlage. Gutachten belegen, dass es sowohl gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit verstößt als auch gegen die Europäische Dienstleistungsfreiheit. Dazu beschädigt es die Sozialpartnerschaft von Unternehmen und Gewerkschaften, weil es tarifgebundene Unternehmen diskriminiert: „Unternehmen, die Haustarifverträge oder aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Sanierungstarifverträge abgeschlossen haben, sind von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, wenn sie die Vorgaben des Arbeitsministeriums nicht erfüllen.“ Es könne aber nicht Aufgabe der Politik sein, festzulegen, was eine faire Entlohnung ist, sagt Martin Schlechter. „Das ist und bleibt Aufgabe der Tarifpartner.“
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