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VSU: Saarland-Modell Plus unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Fragerechts

Arbeitsschutzregeln werden durch das Landesrecht nicht außer Kraft gesetzt

Angesichts des von der Landesregierung vorgestellten Saarland-Modells Plus fordert die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) erneut ein Fragerecht nach dem Impfstatus der Arbeitnehmer. „Es zeigt sich jetzt, dass mögliche Lockerungen in den Betrieben auch vom Impfstatus der Beschäftigten abhängig sind. Um diesen zu erfassen brauchen die Arbeitgeber ein Fragerecht, ob Mitarbeiter geimpft, getestet oder genesen sind“, sagt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der VSU. „Es hat tatsächlich wenig Sinn, Regeln zu erlassen, die bei allen Mitarbeitern einen 3G-Schutzstatus voraussetzen, wenn die Arbeitgeber diesen nicht erfragen dürfen.“
Gleichzeitig fordert die VSU die Landesregierung auf, bei Arbeitsminister Hubertus Heil auf eine Anpassung der Arbeitsschutzregeln auf die 3G-Situation hinzuwirken. Aktuell gilt eine vollständige 3G-Abdeckung nicht als ausreichender Schutz im Sinne der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Deshalb ist aus Sicht der VSU die im Rahmen des Saarland-Modell Plus vorgesehene Lockerung der Maskentragepflicht in Unternehmen mit erheblichen Rechtsrisiken verbunden. „Das Landesrecht setzt die Arbeitsschutzregel nicht außer Kraft“, sagt VSU-Geschäftsführer Jens Colling. „Wir empfehlen unseren Unternehmen deshalb, weiter Masken einzusetzen, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.“

Rückfragen gerne an:
Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V.
Joachim Wollschläger
Kommunikation
Telefon  0681 9 54 34-28
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