Newsletter VSU Schlagzeilen

VSU-Schlagzeilen 23.11.2022

M+E MITTE übernimmt Pilotabschluss aus Baden-Württemberg / Saarland hält an Isolationspflicht fest / Arbeitgeber droht Strafe bei Kündigung ohne Betriebsrat / Deutschland und Frankreich verstärken Zusammenarbeit

Saarland/Region 
M+E MITTE übernimmt Pilotabschluss aus Baden-Württemberg  
CDU legt Alternativvorschlag zum Transformationsfonds vor 
IHK beklagt hohe Gewerbesteuer im Saarland 
Saarland hält an Isolationspflicht fest 

Arbeitswelt 
Arbeitgeber droht Strafe bei Kündigung ohne Betriebsrat 
  
Wirtschafts- und Sozialpolitik 
Generaldebatte zum Haushaltsentwurf der Regierung 
Lindner will auch 2024 Steuern senken – Steuern auf Übergewinne geplant 
EU-Frauenquote für Aufsichtsräte endgültig beschlossen 
Deutschland und Frankreich verstärken Zusammenarbeit 
  
Umweltpolitik 
KfW mahnt mehr Investitionen der Firmen in Klimaschutz an 
  
Infrastruktur
Unternehmen fühlen sich durch marode Straßen ausgebremst 


Saarland/Region 

M+E MITTE übernimmt Pilotabschluss aus Baden-Württemberg 
Die Tarifgemeinschaft M+E MITTE und die IG Metall Mitte haben sich heute für die 380.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf die Übernahme des Pilotabschlusses aus Baden-Württemberg geeinigt. „Der Tarifabschluss ist an der Schmerzgrenze, geht aber auf die Sorgen der Beschäftigten ein und ist durch die Möglichkeiten zur Differenzierung und Verschiebung der Kostenbelastung sowie die lange Laufzeit für viele Unternehmen tragbar“, bewertete Oliver Barta, Verhandlungsführer von M+E MITTE, den Tarifabschluss für die drei Bundesländer. 
„Die vereinbarte Tabellenerhöhung von insgesamt 8,5 Prozent in zwei Stufen ist eine große Belastung für die Unternehmen“, sagte Oswald Bubel, Verhandlungsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ME Saar). „Uns war eine lange Laufzeit sehr wichtig. Diese konnten wir vereinbaren.“ Als weiteren wichtigen Punkt bezeichnete Bubel, dass ein Teil des Transformationsgeldes, dessen Erhöhung bereits in der vergangenen Tarifrunde vereinbart worden war, in das Tarifliche Zusatzgeld B (T-Zug B) umgeschichtet werden konnte. „Dadurch konnten wir das Volumen der automatischen Differenzierung erhöhen“, sagte Bubel. Die Auszahlung des T-Zug B kann beim Unterschreiten einer Umsatzrendite von 2,3 Prozent ausgesetzt werden. „Damit haben wir ein weiteres wesentliches Verhandlungsziel für die kommenden zwei Jahre erreicht“, sagte Bubel. Positiv bewertete er auch, dass die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von zweimal 1500 Euro, die steuer- und abgabenfrei gezahlt wird, über die Jahresgrenzen hinweg flexibel gezahlt werden kann. Dies ermöglicht den Unternehmen, flexibel auf die jeweilige Belastungs- und Liquiditätssituation zu reagieren.  
Der Tarifpolitische Vorstand des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall hatte den für Baden-Württemberg erzielten Pilotabschluss seinen Mitgliedsverbänden zur Übernahme empfohlen.  
Nach der heutigen Übernahmeverhandlung werden nun die Gremien der Mitgliedsverbände von M+E MITTE über die Annahme des Verhandlungsergebnisses beraten und beschließen. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 15. Dezember 2022. (Quelle: ME Saar) 

CDU legt Alternativvorschlag zum Transformationsfonds vor 
Die CDU im Saarland will den Strukturwandel mit weniger Schulden finanzieren als die SPD. Gestern hat die Partei hat im Landesausschuss einen Alternativvorschlag zum Transformationsfonds vorgelegt. Insgesamt sollen rund 2,8 Milliarden Euro für Investitionen und Wirtschaftspolitik zur Verfügung stehen. Neben einer geringeren Neuverschuldung soll an anderer Stelle gespart und privates Geld mobilisiert werden. Eine Milliarde Euro Schulden – statt drei, wie im SPD-Entwurf zum Transformationsfonds. Das ist der Kern des CDU-Vorschlags, der am Dienstagabend im Landesausschuss verabschiedet worden ist. Das Geld soll für Investitionen in den Wandel zur Klimaneutralität der Saar-Wirtschaft verwendet werden. Und damit, so die Argumentation der CDU, klarer im Zusammenhang mit der aktuellen Notlage stehen, die zur Aufnahme neuer Schulden vorausgesetzt ist. Eine weitere Milliarde Euro soll durch Einsparungen im Kernhaushalt zur Verfügung stehen und in den kommenden zehn Jahren zusätzlich investiert werden. Darüber hinaus soll ein sogenannter Saarland-Innovationsfonds gegründet werden, bei dem die CDU 100 Millionen Euro des Landes zur Verfügung stellen will, die – so die Rechnung – am Ende zusätzliche 400 Millionen Euro privates Wagniskapital mobilisieren sollen. 300 Millionen Euro sollen zudem aus den aktuellen Steuermehreinnahmen an die Kommunen fließen, allerdings zweckgebunden zur Sanierung der Grundschulen vor Ort. Während die SPD mit der Zukunft des Landes zocke, lege man einen gerechten und ehrlichen Vorschlag vor, sagte der CDU-Vorsitzende Stephan Toscani. Der Plan soll im Dezember in den Landtag eingebracht werden. (Quelle: SR) 

IHK beklagt hohe Gewerbesteuer im Saarland
Die IHK Saarland sieht in der im Bundesvergleich höheren Gewerbesteuer einen Wettbewerbsnachteil für das Land. Im Vergleich zu den Wettbewerbern in anderen Bundesländern müssten die Unternehmen im Saarland rund 60 Millionen Euro mehr an Gewerbesteuern schultern. Ein Drittel davon entfalle auf die Unternehmen im Regionalverband Saarbrücken. „Diese Sonderlast ist eine schwere Bürde für den Wirtschaftsstandort Saarland. Die Politik muss daher jetzt eine Trendwende einleiten“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé. Wir appellieren an die saarländischen Kommunen, die Hebesätze für die Gewerbesteuer im Schnitt um ein Fünftel und damit leicht unter Bundesniveau zu senken.“ Darüber hinaus ruft die IHK die saarländische Landesregierung dazu auf, die resultierenden Mindereinnahmen für die Dauer von drei Jahren zu kompensieren, indem sie beispielsweise den Landesanteil an der Gewerbesteuerumlage hierfür mit heranzieht. „Damit wäre für die Kommunen der klare Anreiz verbunden, den Zeitraum zu nutzen, um sich wirtschaftsfreundlicher aufzustellen: Ein solcher Schritt wäre darüber hinaus ein wichtiges Signal an internationale Investoren“, sagt Thomé. Der saarländische Städte- und Gemeindetag sieht dagegen keine Möglichkeiten, die Unternehmen bei der Gewerbesteuer zu entlasten. Die Kommunen im Saarland seien über alle Steuerarten gesehen einnahmeschwach und strukturell unterfinanziert, sagte Geschäftsführer Stefan Spaniol auf SR-Anfrage. (Quellen: IHK, SR) 

Saarland hält an Isolationspflicht fest 
Anders als das Nachbarland Rheinland-Pfalz will das Saarland die Isolationspflicht für Corona-Infizierte noch nicht aufheben. Rheinland-Pfalz hatte gestern entschieden, die Isolationspflicht fallen zu lassen. Die bisherige Vorschrift soll zum Wochenende auslaufen. Das Saarland will hingegen erst Anfang Dezember über ein weiteres Vorgehen entscheiden. „Wir haben die Entscheidungen bezüglich der Corona-Verordnung in den Bundesländern im Blick und schauen natürlich insbesondere auf unser Nachbarland Rheinland-Pfalz“, sagte Staatssekretärin Bettina Altesleben. Aktuell gebe es eine bis zum 9. Dezember 2022 gültige Verordnung. „Anfang Dezember werden wir über die künftige Ausgestaltung der Verordnung im Ministerrat beraten und eine Entscheidung auf der Grundlage der dann vorliegenden Sachlage treffen“, sagte die Staatssekretärin. Die Ärztekammer des Saarlandes hält ein Ende der Isolationspflicht für vertretbar. (Quelle: SR) 


Arbeitswelt 
  
Arbeitgeber droht Strafe bei Kündigung ohne Betriebsrat 
Ein Arbeitgeber, der, ohne den Betriebsrat anzuhören, wiederholt Kündigungen ausspricht, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro hatte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) einem Arbeitgeber in einem entsprechenden Fall angedroht. Auf den Beschluss (16 TaBV 191/21) weist der Bund-Verlag hin, Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht. In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber in den Jahren 2019 und 2020 mehreren Mitarbeitern – teils krankheitsbedingt – gekündigt, ohne die Arbeitnehmervertretung jeweils in die Entscheidung einzubeziehen. Daraufhin beantragte der Betriebsrat beim zuständigen Arbeitsgericht, dem Arbeitgeber aufzuerlegen, keine weiteren Kündigungen auszusprechen, ohne ihn anzuhören. Ansonsten müsse ein Ordnungsgeld angedroht werden. Nachdem das Arbeitsgericht den Antrag zunächst abwies, entschied das LAG im Sinne des Betriebsrates: Mit seinem Verhalten habe der Arbeitgeber grob gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 23 Abs. 3 BetrVG) verstoßen. Für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld zum Höchstmaß von 10.000 Euro an. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Wirtschafts- und Sozialpolitik 
  
Generaldebatte zum Haushaltsentwurf der Regierung 
Der Bundestag setzt heute mit der Generaldebatte zum Kanzleretat seine Haushaltsberatungen fort. Die vierstündige Aussprache wird traditionell zum Schlagabtausch zwischen der Regierung und der Opposition genutzt. Unter anderen werden Bundeskanzler Scholz und CDU-Chef Merz das Wort ergreifen. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 sieht bei Ausgaben von 495,8 Milliarden Euro eine Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro vor. Zur Debatte stehen dann am Nachmittag die Einzeletats für das Auswärtige Amt, das Verteidigungsministerium und das Ministerium für Entwicklungshilfe. Freitag soll der Bundeshaushalt endgültig verabschiedet werden. (Quelle: dlf.de, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Lindner will auch 2024 Steuern senken – Steuern auf Übergewinne geplant 
Finanzminister Lindner hält in den kommenden Jahren weitere Steuerentlastungen für die Wirtschaft für nötig. „Wir werden auch über weitere steuerliche Maßnahmen sprechen müssen mit Blick auf den Haushalt 2024“, sagte der FDP-Chef am Dienstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag. „Wir müssen ja die Konjunktur anschieben, und da ist auch ein sichtbarer steuerlicher Impuls notwendig.“ Konkret nannte Lindner die sogenannte Super-Abschreibung, eine Art Investitionsprämie, mit der Unternehmen Anschaffungen anders steuerlich abschreiben dürfen.  
Das Bundesfinanzministerium will Übergewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen einem Bericht zufolge mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuern. „Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung“, heißt es in einer Formulierungshilfe zum Jahressteuergesetz 2022, aus der die „Welt“ am Dienstagabend zitierte. Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen sollen demnach jenen Gewinn aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegt. Die Einnahmen will der Bund dem Bericht zufolge genauso wie die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strombereich zur Deckung der Finanzierung der Strompreisbremse nutzen. Die zusätzlichen Einnahmen des Bundes werden in dem Entwurf laut „Welt“ auf ein bis drei Milliarden Euro beziffert. Der Fraktion der Grünen geht das nicht weit genug. Der Entwurf des Finanzministeriums für die Abgabe von Übergewinnen von Öl- und Gasfirmen bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück“, sagte die finanzpolitische Sprecherin Beck der „Welt“. In der jetzigen Form seien Gewinnverschiebungen ins Ausland zu befürchten. Sie gehe davon aus, dass die Abgabe großflächig umgangen werden könne. (Quellen: faz.net, AFP, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
EU-Frauenquote für Aufsichtsräte endgültig beschlossen 
Ab 2026 gilt in der EU eine Quote für mehr Frauen an der Spitze börsennotierter Unternehmen. Das EU-Parlament nahm am Dienstag ein entsprechendes Gesetz an, wie die Institution mitteilte. Da die EU-Staaten diesem ebenfalls schon zugestimmt haben, ist der Weg nun endgültig frei. Die EU-Länder müssen die Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, die Frist beginnt, 20 Tage nachdem die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Konkret sollen die Staaten zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen bis dahin mindestens 40 Prozent der Aufsichtsräte Frauen sein. Die zweite Möglichkeit ist, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktoren anzuwenden, dann würde das Ziel 33 Prozent aller Direktorenpositionen bis 2026 betragen. Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Säßen in einem entsprechenden Gremium also deutlich mehr Frauen als Männer, profitierten auch Männer von der Regelung. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, sollen die EU-Staaten abschreckende und verhältnismäßige Strafen wie Geldbußen verhängen. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
 
Deutschland und Frankreich verstärken Zusammenarbeit 
Deutschland und Frankreich wollen bei strategisch wichtigen Schlüsseltechnologien verstärkt zusammenarbeiten. Dazu gehören die Wasserstofftechnologie, die Batteriezellfertigung und die Gesundheitswirtschaft, hieß es in einer von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) und seinem französischen Amtskollegen Le Maire am Dienstag in Paris verabschiedeten Erklärung. Zudem wollen sich beide Länder für eine starke europäische Antwort auf das amerikanische Inflationsbekämpfungsgesetz einsetzen. Habeck wurde zur Beratung von Wirtschaftsfragen auch von Frankreichs Präsident Macron empfangen. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
  
  
Umweltpolitik 
  
KfW mahnt mehr Investitionen der Firmen in Klimaschutz an 
Deutschlands Unternehmen müssen einer Studie zufolge ihre Investitionen in den Klimaschutz deutlich erhöhen, damit die Bundesrepublik ihre selbstgesteckten Ziele erreichen kann. Nach einer Umfrage der staatlichen Förderbank KfW unter rund 11.000 Firmen aller Größenklassen steckte die Wirtschaft 2021 insgesamt etwa 55 Milliarden Euro in Klimaschutzmaßnahmen im Inland. „Für das Ziel der Klimaneutralität ist mehr als eine Verdoppelung notwendig“, sagte die KfW-Chefvolkswirtin Köhler-Geib am Dienstag in Frankfurt. Jeder achte Euro der Gesamtinvestitionen deutscher Unternehmen von 433 Milliarden Euro floss der KfW zufolge im vergangenen Jahr in Energiewendevorhaben. „Es passiert viel, aber es muss noch mehr passieren“, sagte Köhler-Geib. Um Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, seien Gesamtinvestitionen von etwa 5 Billionen Euro nötig. Allein private Unternehmen müssten jährlich Investitionen in Höhe von 120 Milliarden Euro stemmen. Die allermeisten Unternehmen, die 2021 in Klimaschutz investierten, wandten der Umfrage zufolge dafür einen eher überschaubaren Betrag auf. Bei Kleinstunternehmen waren es im Schnitt 23.000 Euro. Größere Mittelständler mit mehr als 50 Beschäftigten und maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz kamen im Schnitt auf 251.000 Euro. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  

Infrastruktur 

Unternehmen fühlen sich durch marode Straßen ausgebremst 
Bröckelnde Straßen, kaputte Brücken und überlastete Zugtrassen sind nicht nur ein Ärgernis, sie haben auch ökonomische Folgen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Vier von fünf Unternehmen in Deutschland sehen sich durch Infrastrukturmängel in der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt. So ist die Zahl der Unternehmen, die unter der Verkehrssituation leiden, stark gestiegen. Mit 80 Prozent der Unternehmen  sind es über 20 Prozentpunkte mehr als noch 2013. Am weitesten verbreitet sind Probleme mit dem Straßenverkehr. Von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die sich durch Infrastrukturmängel beeinträchtigt sahen, hatten 83 Prozent Probleme mit Straßen und Brücken. Auch Ostdeutschland und Baden-Württemberg sind bei den Straßen besonders betroffen. Gegenüber 2018 treten auch Probleme mit dem Schiffsverkehr viel häufiger auf: 42 Prozent der generell beeinträchtigten Unternehmen haben Probleme mit Wasserstraßen und Häfen, 2018 waren es noch 15 Prozent. Beim Luftverkehr stiegen diese Anteile von 19 auf 33 Prozent. „Damit die deutsche Infrastruktur wieder auf die richtige Spur kommt, muss die Bundesregierung ihre Anstrengungen deutlich verstärken“, sagt IW-Infrastrukturexperte Thomas Puls. „Erstens braucht es deutlich mehr Geld für Straßen, Schienen und Häfen. Zweitens muss die die im Koalitionsvertrag angekündigte Planungsbeschleunigung umgesetzt werden. Viel zu oft bleiben Infrastrukturprojekte im bürokratischen Fahrwasser stecken. Die Lage der Infrastruktur mahnt zur Eile.“ (Quelle: IW)