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VSU-Schlagzeilen 08.09.2021

Arbeitsrechtler: Weiterhin kein allgemeines Fragerecht für Arbeitgeber / EU-Staaten billigen Milliardensumme für Beitrittsaspiranten / Bund fördert umweltfreundliche Anlage für Stahl-Vorprodukt von ArcelorMittal


Arbeitswelt 
Arbeitsrechtler: Weiterhin kein allgemeines Fragerecht für Arbeitgeber 
Studie: Wenige Betriebe kürzen wegen Kurzarbeit den Urlaub 
 
Wirtschaftspolitik 
EZB: PEPP/APP-Anleihekäufe im August deutlich niedriger 
  
Steuern / Haushalt 
EU gibt ab Oktober klimafreundliche Anleihen aus 
EU-Staaten billigen Milliardensumme für Beitrittsaspiranten 
  
Klimapolitik 
Merkel lobt Autoindustrie und mahnt zur Technologieoffenheit 
CDU-Wirtschaftsrat fordert Verbot von Klimaschutzklagen gegen Großkonzerne 
Bund fördert umweltfreundliche Anlage für Stahl-Vorprodukt von ArcelorMittal 
EU-Kommission genehmigt Förderung für saubere Busse 
  
  
  
  
Arbeitswelt 
  
Arbeitsrechtler: Weiterhin kein allgemeines Fragerecht für Arbeitgeber 
Der Bundestag hat entschieden, dass das Fragerecht der Arbeitgeber über eine Corona-Impfung von Ausnahmen für Krankenhäuser und Arztpraxen auf weitere Betriebe wie etwa Pflegeheime ausgeweitet wird. In den meisten anderen Bereichen aber, auch für Großraumbüros, soll das Fragen unzulässig bleiben. Arbeitgebern bleibt auf Grundlage des derzeitigen Datenschutzrechts daher weiterhin kaum mehr als der Rückgriff auf Corona-Tests, auch wenn dieser Weg praktisch sehr aufwendig, kostenintensiv und fehlerbehaftet ist. „Der § 23a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestattet bestimmten Gesundheitseinrichtungen, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfragen. Lässt aber das Gesetz nur in solchen Zusammenhängen eine Verarbeitung zu, dürfte in allen anderen Fällen eine Verarbeitung eher unzulässig sein. Letztlich kann bisher ein Nachweisrecht nicht allgemein, sondern nur in besonderen Sachzusammenhängen bestehen. Das dürften stets Fallgestaltungen sein, in denen es um den Schutz besonders vulnerabler Personen geht. Damit erlauben weder Kundenvorgaben noch das Interesse an einer Rückkehr der Normalität in den betrieblichen Alltag die Frage nach dem Impfstatus“, schreiben die Arbeitsrechtler Veltmann und Burmann in einer Analyse der Rechtslage: „Nicht einmal die Pflicht zum Schutz der Mitarbeiter vor Infektionen ändert daran etwas. Sogar die Erhebung der Impfdaten mit Einwilligung des Arbeitnehmers oder aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung dürfte unzulässig sein.“
(Quelle: FAZ, M+E-Newsletter) 
  
Studie: Wenige Betriebe kürzen wegen Kurzarbeit den Urlaub 
Ein Großteil der Unternehmen in Deutschland hat einer IAB-Studie zufolge darauf verzichtet, den Jahresurlaub von Beschäftigten in Kurzarbeit zu kürzen. Demnach strich nur jeder neunte der regelmäßig befragten 1.500 bis 2.000 Betrieben Urlaubstage seiner kurzarbeitenden Mitarbeitenden. In einer IAB-Befragung, die für die Studie unter anderem ausgewertet wurde, gaben 34 Prozent der deutschen Unternehmen an, im vergangenen Jahr zumindest zeitweise Kurzarbeit angemeldet zu haben. Im März 2021 waren es noch etwa 22 Prozent. Der Großteil davon erklärte, dass an weniger oder gar keinen Tagen gearbeitet werde. In jedem sechsten Betrieb arbeiteten die Beschäftigten gar nicht. Dennoch kürzten nur 11 Prozent der Unternehmen den Urlaub. Das Institut fand zudem heraus, dass eher größere Industriebetriebe die Urlaubstage bei Kurzarbeit reduzierten. "Das sind die Unternehmen, die die meiste Routine mit Kurzarbeit haben", erläuterte Studienautor Weber. Deshalb hätten diese mehr Erfahrung damit. Betriebe, die zum ersten Mal Kurzarbeit nutzten, wüssten dagegen möglicherweise gar nicht, dass sie den Urlaub kürzen könnten. 
(Quelle: dpa, M+E-Newsletter) 
  
  
Wirtschaftspolitik 
  
EZB: PEPP/APP-Anleihekäufe im August deutlich niedriger 
Die Zentralbanken des Eurosystems haben ihre Nettoanleihekäufe unter dem Pandemiekaufprogramm PEPP und dem APP-Programm im August verringert. Nach EZB-Angaben nahmen die PEPP-Anleihebestände um 65,050 (Juli: 87,557) Milliarden Euro zu und die APP-Bestände um 16,750 (21,667) Milliarden Euro. Im Rahmen des APP entfiel der größte Teil mit 13,563 (plus 13,943) Milliarden auf öffentliche Anleihen. Der Bestand an Unternehmensanleihen stieg um 3,936 (plus 5,502) Milliarden Euro. Der Anteil deutscher Bundesanleihen an den gesamten im Rahmen des APP erworbenen Staatsanleihebeständen blieb im Juli bei 26,8 Prozent und Frankreichs bei 21,9 Prozent. Italiens Anteil ging auf 18,5 (18,6) Prozent zurück und Spaniens auf 13,0 (13,2) Prozent. Die Anteile am eingezahlten EZB-Kapital, an denen sich die Staatsanleihekäufe orientieren, liegen bei 26,4 Prozent, 20,4 Prozent, 17,0 Prozent und 12,0 Prozent. 
(Quelle: Dow Jones, M+E-Newsletter) 
  
  
Steuern / Haushalt
 
EU gibt ab Oktober klimafreundliche Anleihen aus 
Anleger können ab Oktober im Rahmen des „NextGenerationEU“-Programms der EU-Kommission sogenannte grüne Anleihen kaufen, mit denen Klimaprojekte als Teil des Corona-Hilfspakets der EU finanziert werden sollen. Die Kommission habe ein neues Konzept für die Anleihen gebilligt und somit den Weg für den Verkauf im Herbst freigemacht, sagte EU-Haushaltskommissar Hahn. Insgesamt will die Kommission über grüne Anleihen bis zu 250 Milliarden Euro aufbringen. Das entspricht rund 30 Prozent des gesamten Corona-Aufbauprogramms der EU über insgesamt rund 800 Milliarden Euro in laufenden Preisen. Das Geld, das die Kommission bis Ende 2026 durch den Verkauf der grünen Anleihen besorgen will, soll klimafreundliche Projekte der EU-Länder als Teil des Aufbauprogramms finanzieren. Als Beispiele nannte Hahn Investitionen in energieeffiziente Gebäude, erneuerbare Energien oder nachhaltige Transportmöglichkeiten. Insgesamt hat die Kommission nach eigenen Angaben dieses Jahr bereits Anleihen im Wert von 45 Milliarden Euro für die Finanzierung des Aufbauprogramms ausgegeben. Anleiheverkäufe im Wert von weiteren 35 Milliarden Euro seien bis Ende des Jahres geplant, darunter auch die grünen Anleihen, hieß es weiter. Zusätzlich sollen vom 15. September an kurzfristige EU-Anleihen in zweistelliger Milliardenhöhe per Auktionen angeboten werden. 
(Quelle: EU-Kommission, dpa, M+E-Newsletter) 
 
EU-Staaten billigen Milliardensumme für Beitrittsaspiranten 
Die Türkei und sechs weitere Länder mit offizieller Perspektive auf einen EU-Beitritt sollen bis Ende 2027 rund 14,2 Milliarden Euro an sogenannter Heranführungshilfe erhalten, nachdem der Rat der EU-Mitgliedstaaten die Finanzierung gebilligt hat, die im Juni vom damaligen portugiesischen Ratsvorsitz mit Vertretern des EU-Parlaments ausgehandelt worden war. Die EU-Gelder sollen laut dem Rat für Reformen eingesetzt werden, die den Weg für eine zukünftige EU-Mitgliedschaft ebnen sollen. Als Empfängerländer sind neben der Türkei auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien vorgesehen. Die Mittel würden abhängig von den Reformanstrengungen der Länder verteilt, erklärte der Rat.
(Quelle: dpa, M+E-Newsletter) 
  
  
Klimapolitik
  
Merkel lobt Autoindustrie und mahnt zur Technologieoffenheit 
Bundeskanzlerin Merkel sieht die Automobilindustrie als Teil der Lösung hin zur geplanten Klimaneutralität. Auf der IAA Mobility lobte die Kanzlerin das wachsende Angebot an E-Autos und die von der Industrie bis 2025 geplanten 150 Milliarden Euro an Investitionen in die E-Mobilität. Gleichzeitig mahnte sie den Sektor aber zur Technologieoffenheit: "Wir dürfen uns nicht voreilig und einseitig ganz fest auf nur bestimmte Technologien festlegen. Wir sollten das Potenzial aller vielversprechenden Innovationen ausschöpfen. Da wird Elektromobilität ein stützender Pfeiler klimaneutraler Mobilität sein. Aber auch andere Optionen – Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe – könnten das Klima entlasten." Merkel mahnte zudem einen schnelleren Ausbau der Landeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Deutschland und Europa an. Hier sei nicht nur die Politik mit Subventionen, sondern auch die Wirtschaft in der Pflicht. Nötig sei zudem eine europäische Lösung, um Arbeitsplätze im Automobilsektor zu halten und eine Abwanderung aufgrund der Klimaziele zu verhindern. Merkel betonte, ihr liege bei der Verkehrswende die Sicherheit der Arbeitsplätze in Deutschland am Herzen. Hier müsse europäisch vorgegangen werden "Deshalb ist es für unsere Zukunft ganz entscheidend, dass wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten", so Merkel. Deutschland wolle keine Abwanderung von Unternehmen wegen der Klimawende, sondern solle ein attraktiver und starker Automobilstandort bleiben. Deshalb setze die Bundesregierung sich für ein gemeinsames Vorgehen in der EU ein, wobei der europäische Emissionshandel ein guter Anfang sein könne. "Das wird noch aber sehr, sehr harter Diskussionen bedürfen. Es gibt viele Mitgliedsstaaten, die da nicht so dafür sind", warnte die Kanzlerin. 
(Quelle: Dow Jones, M+E-Newsletter) 
  
CDU-Wirtschaftsrat fordert Verbot von Klimaschutzklagen gegen Großkonzerne 
Der CDU-Wirtschaftsrat will ein gesetzliches Verbot von Klimaschutzklagen gegen Großkonzerne. "Wenn Aktivisten zur eigenen Profilierung Unternehmen öffentlichkeitswirksam mit juristisch fragwürdigen Klagen überziehen, grenzt das an Rufmord", sagte Wirtschaftsrat-Generalsekretär Steiger. Der Gesetzgeber sei daher gefragt, solchen "Shownummern" durch Anpassung der Rechtslage einen Riegel vorzuschieben. Als Beispiel führte Steiger die von der Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace angekündigten Klagen gegen BMW, Mercedes Benz und VW sowie den Energiekonzern Wintershall Dea an und bezeichnete diese als "ideologisch motiviert". Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace hatten angekündigt, die Konzerne unter Berufung auf das Verfassungsgerichtsurteil vom März auf dem Klageweg dazu verpflichten zu wollen, ihr Geschäftsmodell so zu ändern, dass sie die Ziele des Pariser Klimaabkommens erfüllen. 
(Quelle: Reuters, M+E-Newsletter) 
  
Bund fördert umweltfreundliche Anlage für Stahl-Vorprodukt von ArcelorMittal 
Europas größter Stahlhersteller ArcelorMittal bekommt vom Bund 55 Millionen Euro Fördermittel zum Aufbau einer Produktionsanlage für "grünen" Eisenschwamm, ein Vorprodukt für Stahl. Gefördert wird nach Angaben des Bundesumweltministeriums der Bau einer Anlage in Hamburg, in der mittels Wasserstoff Eisenschwamm aus Erz gewonnen wird. Es handelt sich laut Ministerium um die bundesweit erste Anlage dieser Art im industriellen Maßstab. Sie soll der Grundstein für einen Stahlerzeugungsprozess sein, der die Herstellung von Stahl ohne CO2-Emissionen mit Hilfe von Elektrolichtbogenöfen ermöglicht, die mit "grünem" Eisenschwamm und Schrott beschickt und mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Mit den 55 Millionen Euro der Förderzusage wird die Hälfte der erforderlichen Gesamtinvestitionen abgedeckt. Die Zusage bedarf noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. 
(Quelle: dpa, M+E-Newsletter) 
  
EU-Kommission genehmigt Förderung für saubere Busse 
Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben für die staatliche Förderung von umweltfreundlichen Stadtbussen. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, dass damit eine Förderung in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro bis 2025 für die Umstellung der Busflotten, das Umrüsten der Betriebshöfe und Machbarkeitsstudien starten kann. Förderfähig sind die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse, sowie die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur und Machbarkeitsstudien. Eine Einreichung von Skizzen und Anträgen über das easy-Online System ist nach Ministeriumsangaben ab dem 15. September 2021 möglich. Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Direktzuschüssen gewährt. Die Begünstigten würden im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens ausgewählt, betont die EU-Kommission, die außerdem der Auffassung ist, dass die Maßnahme die Einführung von emissionsfreien und emissionsarmen Bussen für den Personenverkehr fördern und damit zur Verringerung von Emissionen beitragen werde, was im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen des europäischen Green Deal steht. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt- und Klimaziele der EU etwaige durch die Förderung verursachte Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen überwiegen. 
(Quelle: EU-Kommission, Dow Jones, M+E-Newsletter)