Den Referentenentwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes bezeichnet UV-Saar-Geschäftsführer Martin Schlechter als Fortschrittsverweigerung. „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Chance vertan, das Arbeitszeitgesetz, das noch aus den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt, zu modernisieren“, sagt Schlechter. Weder hat Herr Heil die im Koalitionsvertrag angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie eine Freigabe der Tageshöchstarbeitszeit angepackt, noch wurden die viel zu starren Ruhezeiten neu geregelt: „Wir agieren weiter auf der Basis eines Gesetzes, bei dessen Entstehung es weder Handys noch ein allgemein verbreitetes Internet mit den damit verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten gab“, sagt der VSU-Hauptgeschäftsführer. „Von einer Fortschrittskoalition habe ich mehr erwartet.“
Die Aufzeichnungspflichten des Gesetzentwurfs bezeichnet er als umständlich, bürokratisch und maximal restriktiv. „Das Gesetz beinhaltet eine massive Ausweitung der geltenden Arbeitszeitaufzeichnungspflichten und schafft die Vertrauensarbeitszeit faktisch ab. Flexible Arbeitszeitmodelle, wie sie im Koalitionsvertrag ausdrücklich gefordert wurden, sind damit kaum noch möglich.“ Für Beschäftigte und Unternehmen, die solche flexiblen Modelle einsetzen wollen, ist der Entwurf ein klarer Rückschritt.
Schlechter kritisiert auch, dass Ausnahmen wie die Abweichung von der elektronischen Form der Aufzeichnung und auch eine zeitlich versetzte Erfassung ausschließlich für tarifgebundene Unternehmen gelten sollen. „Damit verknüpft das Arbeitsministerium in unzulässiger Weise Arbeitszeiterfassung und Tarifbindung“, sagt Schlechter. „Dieser Zwang zur Tarifbindung ist weder mit Arbeits- noch Gesundheitsschutz zu begründen, sondern rein ideologisch motiviert.“
Auf die Arbeitgeber, die nun zusätzliche Arbeitszeit-Erfassungs-Systeme einführen müssen, komme weiterer bürokratischer und finanzieller Aufwand zu. „In einer Zeit, in der es eher darauf ankommt, Unternehmen zu entlasten, schießt der Arbeitsminister mit neuen Regulierungen weit über das Ziel der EU-Vorgaben hinaus. Wir müssen um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes kämpfen, stattdessen muten wir den Unternehmen immer weitere bürokratische Lasten zu. Die Bundesregierung scheint den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt zu haben. Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf entscheidend nachgebessert wird und sich auch die Saarländische Landesregierung für eine unbürokratische Lösung einsetzt“, sagt Schlechter.