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VSU-Schlagzeilen 20.01.2022

m saarländischen Landtag sind bald drei Abgeordnete für Fraktion nötig / Genesenenstatus gilt auch im Saarland nur noch für drei Monate / Scholz will engere Energiepartnerschaft mit Norwegen / Widerstand im EU-Parlament gegen grüne EU-Einstufung von Gas und Atom

Saarland/Region 
Im saarländischen Landtag sind bald drei Abgeordnete für Fraktion nötig  
AfD stellt erneut Wahlkreisliste für Saarbrücken auf 
Genesenenstatus gilt auch im Saarland nur noch für drei Monate 

Arbeitswelt 
RWI-Studie: Technologiewandel in Arbeitswelt Nachteil für ausländische Beschäftigte 
IW: Heils Homeoffice-Pläne lassen zu viel Interpretationsspielraum 
Studie: Höchststand an Covid-19-Fehlzeiten im November 

Wirtschaftspolitik
Umfrage: Führungsspitzen mit Ampel-Start zufrieden 
Scholz will engere Energiepartnerschaft mit Norwegen 
DIHK dringt auf engere Handelsbeziehungen mit der Schweiz 
  
Nachhaltigkeit
Scholz will globalen Klima-Club 
Widerstand im EU-Parlament gegen grüne EU-Einstufung von Gas und Atom
  


Saarland/Region 

Im saarländischen Landtag sind bald drei Abgeordnete für Fraktion nötig  
Zur Bildung einer Fraktion im Landtag sind künftig drei Abgeordnete nötig und nicht mehr wie bisher zwei. Diese Änderung des Fraktionsgesetzes setzten am Mittwoch CDU, SPD und Linke im Landtag durch. Anlass dafür war die Neubildung der Fraktion Saar-Linke, in der sich zwei ehemalige Linken-Abgeordnete zusammengeschlossen hatten. Sie enthielten sich bei der Abstimmung. Auch die AfD-Fraktion hat nach dem Ausschluss eines Abgeordneten nur noch zwei Abgeordnete. Sie stimmte dagegen. Die große Koalition begründete die Gesetzesänderung damit, dass die Ausschussarbeit kleine Fraktionen vermehrt vor Probleme bei der Wahrnehmung der Sitzungstermine stelle. Es diene der Stärkung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments, „wenn die Leistungsfähigkeit der Fraktionen auf einen höheren Mindeststandard angehoben werden“, vor allem bei der Facharbeit in den Ausschüssen. Die Rechte fraktionsloser Abgeordneter wie die Einbringung von Gesetzentwürfen, Fragestunden und Anfragen an die Landesregierung blieben gewahrt. (Quelle: Saarbrücker Zeitung) 

AfD stellt erneut Wahlkreisliste für Saarbrücken auf 
Die AfD hat ihre Wahlkreisliste für Saarbrücken neu gewählt. Platz eins ging an Fraktionschef Dörr, der ohne Gegenkandidat antrat. Die bisherige Liste war vom Landgericht für ungültig erklärt worden. Die AfD Saarland hat am Mittwochabend zum letztmöglichen Termin eine neue Liste für den Wahlkreis Saarbrücken zur Landtagswahl am 27. März aufgestellt. Dass Josef Dörr ohne Gegenkandidat antrat, wunderte dann doch einige in der Partei. Die anwesenden Parteimitglieder gehörten zum Großteil dem Lager um den Fraktionschef an. Die Unterstützer seines einstigen Gegenkandidaten Rene Selzer, der die erste, nun aber für ungültig erklärte Wahl, knapp gewonnen hatte, waren der Veranstaltung fern geblieben. Dörr hatte mit einer einstweiligen Verfügung vergangene Woche vor dem Landgericht Saarbrücken durchgesetzt, dass eine erste Liste mit einem anderen Kandidaten auf dem ersten Platz als ungültig zurückgezogen werden musste. Platz zwei der Liste konnte sich der enge Vertraute Dörrs, Dieter Müller sichern. Welche der beiden Wahllisten nun tatsächlich zum Zug kommt, bleibt dabei offen. Bislang, so heißt es aus Parteikreisen, sei die ungültige Liste noch nicht zurückgezogen worden. In der AfD wird nun offen spekuliert, ob Dörrs einstiger Gegenkandidat darauf setzt, dass die erste Liste entweder gar nicht zurückgezogen wird, oder der Berufung dagegen rechtzeitig stattgegeben wird. Unklar ist auch, ob die zweite Liste nicht ebenfalls angefochten wird. Gleich zu Beginn der Wahlveranstaltung bezweifelte Vorstandsmitglied Boris Gamanov deren Rechtmäßigkeit. Der Bundesverband sei nicht befugt gewesen, dazu einzuladen. Parteichef Christian Wirth geht davon aus, dass auch die zweite Liste angefochten werden dürfte. Quelle: (SR) 

Genesenenstatus gilt auch im Saarland nur noch für drei Monate 
Wegen der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante haben Politik und Behörden die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Die neue Regelung gilt nach der aktuellen Rechtsverordnung auch im Saarland. Das Robert-Koch-Institut begründet diese Verkürzung mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese deuteten darauf hin, dass "Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben". In Kraft trat die entsprechende Änderung der sogenannten "Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung" bereits am Samstag. Da sich die saarländische Rechtsverordnung bei der Definition des Impf- und Genesenenstatus auf diese bundesweite Regelung bezieht, gilt die Änderung bis auf Weiteres auch im Saarland. (Quelle: SR) 
  
  
Arbeitswelt 
  
RWI-Studie: Technologiewandel in Arbeitswelt Nachteil für ausländische Beschäftigte 
Deutsche Arbeitnehmer verdienen einer neuen RWI-Studie zufolge pro Stunde durchschnittlich 13 Prozent mehr Lohn als ausländische. Das Lohnminus von Ausländern hat sich demnach zudem in den vergangenen 30 Jahren verdoppelt. Gründe für den Lohnunterschied sind unter anderem Sprachbarrieren und Qualifikationsunterschiede, wenngleich sich diese verringerten: "Trotz weiter erheblicher Unterschiede nahmen die mittleren Bildungsunterschiede zwischen Deutschen und Ausländern über die vergangenen Jahrzehnte ab", sagt RWI-Forscher Storm, der den Wandel der Arbeitswelt als Grund für die Zunahme des Lohnabstands sieht: "Einheimische Arbeitnehmer zählen tendenziell zu den Gewinnern des technologischen Wandels, ausländische tendenziell zu den Verlierern." Demnach machen ausländische Beschäftigte unabhängig von der Qualifikation häufiger als deutsche manuelle Jobs im Service, in der Logistik oder am Bau, die inzwischen eher schlechter bezahlt, häufig über Zeitarbeit und von Subunternehmern vergeben werden. Der Wandel hat viele Facetten, und die unterschiedliche Spezialisierung von Ausländern und Deutschen erklärt laut Storm bis zu einem Drittel des Lohngefälles. Neue Technologie hat den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändert. Stellen mit einem hohen Anteil Routine schwinden, oder sie stagnieren zumindest beim Einkommen. Immer besser bezahlt sind dagegen etwa IT-Fachleute oder „interaktive Jobs“, bei denen es ums Kommunizieren und Verkaufen geht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
IW: Heils Homeoffice-Pläne lassen zu viel Interpretationsspielraum 
Pläne von Arbeitsminister Heil zu einem „Erörterungsanspruch“ auf Homeoffice lassen aus Sicht des IW viel Interpretationsspielraum und könnten schlimmstenfalls zu erhöhtem Klageaufkommen bei den Arbeitsgerichten führen. Den Plänen des Ministers zufolge soll der Erörterungsanspruch sicherstellen, dass Beschäftigte ihren Homeoffice-Wünschen mehr Nachdruck verleihen können. Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegensprechen. In der Praxis seien die Pläne mit einer großen Rechtsunsicherheit verbunden, warnt das IW: „Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen, müssten im Extremfall Arbeitsgerichte entscheiden. Situationen, die auf den ersten Blick das Arbeiten im Homeoffice erlauben, können aus Sicht der Unternehmen mit Umständen verbunden sein, die diesem im Wege stehen: Gerechtigkeitsabwägungen unterschiedlicher Abteilungen spielen genauso eine Rolle wie die Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen, die Eignung des betreffenden Mitarbeiters oder eine fehlende Vertrauensbasis.“ Eine neue IW-Auswertung zeigt, dass derartige Erwägungen, die zwangsläufig subjektiv sind, eine wichtige Rolle spielen. Als weiteres Problem nennt das IW eine mögliche Beweislast aufseiten der Arbeitgeberseite, was aufgrund der bürokratischen Lasten besonders kleine Unternehmen treffen würde. „Sinnvoller wäre es daher, regelmäßig zu prüfen, welche Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte förderlich sind, um einerseits die Zufriedenheit und Gesundheit der Belegschaft und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Einklang zu bringen“, fordert das Institut. Unternehmen und Beschäftigte müssten daher in einem konstruktiven Dialog spezifische Lösungen über das Ob und Wie des Homeoffice finden. „Der Erörterungsanspruch birgt in seiner jetzigen Form das Risiko, diesen Aushandlungsprozess aus der Balance zu bringen“, warnen die IW-Experten. (Quelle: IW, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 

Studie: Höchststand an Covid-19-Fehlzeiten im November 
Eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis November 2021 von den 13,4 Millionen bei der AOK versicherten Erwerbstätigen knapp 700.000 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose erhielten. Damit sind in den ersten 21 Monaten seit Beginn der Pandemie 5,1 Prozent der AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz ausgefallen. Mehr als 20 Prozent aller bisher von Covid-19 betroffenen AOK-Mitglieder (142.786 Beschäftigte) hätten eine Arbeitsunfähigkeit alleine im November 2021 erhalten, hieß es weiter. Dies sei allerdings mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante wohl nur ein vorläufiger Höchststand. Im Durchschnitt waren 5.144 je 100.000 AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 mindestens einmal im gesamten Pandemiezeitraum krankgeschrieben. Im November 2021 fänden sich in den "Top 20" der Krankschreibungen nicht nur die Berufe der Erziehung und der Altenpflege, sondern auch Beschäftigte aus den Berufen der Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik (1.561 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder), der Metallverarbeitung (1.546 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie aus Maschinenbau und Betriebstechnik (1.522 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder), berichtete WIdO-Geschäftsführer Schröder: "Die Daten aus dem November 2021 zeigen, dass infolge der aktuellen Omikron-Welle eine flächendeckende Betroffenheit in einer Vielzahl von verschiedenen Berufsgruppen zu erwarten ist. Auch in den technischen Berufen sind die Fehlzeiten stark angestiegen. Es sind gemeinsame Anstrengungen notwendig, damit die Beschäftigten gerade auch in diesen Teilen der kritischen Infrastruktur weiterhin gesund und arbeitsfähig bleiben." (Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 

  
Wirtschaftspolitik 
  
Umfrage: Führungsspitzen mit Ampel-Start zufrieden 
Die im Rahmen des FAZ-Elitepanels Befragten verfolgen den Amtsantritt der Ampelregierung mit außergewöhnlichem Wohlwollen. Obwohl sich die Mehrheit der 489 Entscheider einen anderen Wahlausgang gewünscht hätte, sagen 76 Prozent, sie seien mit dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zufrieden. Auffällig ist, dass die Zufriedenheit in den oberen Etagen der Unternehmen mit 82 Prozent sogar höher ist als in der Politik. Zwei Drittel der repräsentativ Befragten sehen die Ampelkoalition als handlungsstark an. Die Befragten beurteilten zentrale Vorhaben der Ampel mehrheitlich als „richtig“ und fortschrittlich; nur ein Drittel bezweifelt den Nutzen der Ampelpläne für Deutschland. Weit weniger zuversichtlich sind die Entscheider allerdings, wenn es um die Frage geht, wie viele Vorhaben die Ampel verwirklichen kann: „Generell überwiegt zurzeit die Skepsis, ob die Ampelkoalition bei wichtigen Kernzielen große Fortschritte erreichen wird“, sagte Allensbach-Chefin Köcher. Das gilt vor allem für die Stabilisierung des Rentensystems, aber auch für den Bürokratieabbau, die Modernisierung der Verwaltung und der Verkehrsinfrastruktur. Dass der Kohleausstieg schon 2030 erfolgen kann, glaubt bloß die Hälfte. Das Ziel, 80 Prozent des Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Quellen zu produzieren, hält nur ein Viertel für realistisch. Trotzdem wünscht und erwartet die Mehrheit des Panels durchaus, dass die Ampel den Klimaschutz stark voranbringen wird. Drei Viertel der Befragten rechnen allerdings mit erheblichen Belastungen für Bürger und Wirtschaft. 64 Prozent rechnen mit Problemen bei der Energieversorgung, wenn die letzten drei deutschen Atomkraftwerke Ende des Jahres abgeschaltet werden. Hoffnungen auf ein politisches Umdenken und eine Verlängerung der Laufzeiten macht sich aber nur jeder Vierte. 
Unzufrieden sind die Entscheider mit der Rentenpolitik. Dass die Ampel eine Absenkung des Rentenniveaus und die Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus im Koalitionsvertrag ausgeschlossen hat, halten die meisten angesichts der alternden Bevölkerung und stark steigender Rentenausgaben für falsch. Mit einer überzeugenden Rentenpolitik könnte die Union daher vielleicht ihre Klientel zurückgewinnen. Auf die Konjunktur schauen die Entscheider weniger zuversichtlich als vergangenen Sommer. Hauptsorgen bereiten den Unternehmensspitzen nun Lieferengpässe und steigende Energiekosten: Jeweils etwa 40 Prozent sehen hier große oder sehr große Probleme für ihr Unternehmen. Hingegen klagt nur noch jeder Fünfte über starke Einbußen seines Betriebs durch die Pandemie, vergangenen Winter waren es noch 30 Prozent. Allerdings vermissen zumindest die Wirtschaftseliten Lerneffekte in der Corona-Politik. Die Mehrheit hat nicht den Eindruck, das Virus werde nach zwei Jahren gezielter bekämpft. 
Ein ganz anderer Befund verdient nach Köchers Einschätzung Aufmerksamkeit der Ampel: das veränderte Urteil der Entscheider über China. Waren 2018 nur 15 Prozent „sehr besorgt“ über den wachsenden Einfluss Chinas, ist es nun fast die Hälfte. Ein Grund für die negativere Einschätzung dürften Chinas Drohgebärden gegen Taiwan sein. 65 Prozent befürchten die Eskalation des Konflikts und bewerten eine mögliche Annexion der Insel als enorme Gefahr für Deutschlands Wirtschaft. Fast drei von vier Befragten sind auch stark beunruhigt über das gespannte Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und China. 78 Prozent befürchten, europäische Unternehmen könnten unter Druck geraten, sich zwischen China und Amerika zu entscheiden. An der Anfang Januar abgeschlossenen Elite-Umfrage haben unter anderem 89 Vorstände von Unternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten, 19 Minister und Ministerpräsidenten und 31 Leiter von Bundes- und Landesbehörden teilgenommen. (Quelle: FAZ, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Scholz will engere Energiepartnerschaft mit Norwegen 
Bundeskanzler Scholz und der neue norwegische Ministerpräsident Store haben den Willen zu einer stärkeren energiepolitischen Zusammenarbeit beider Länder unterstrichen. "Ich sehe großes Potenzial für die künftige Zusammenarbeit und wünsche mir eine noch bessere, tiefere, breitere Energiepartnerschaft mit Norwegen", sagte Scholz. Zwischen beiden Ländern bestünden sehr enge wirtschaftliche und energiepolitische Beziehungen, hab Scholz hervor: "Wir schätzen Norwegen als zuverlässigen Lieferanten für Erdgas." Norwegen habe viel Kompetenz beim Thema Carbon Capture and Storage, und Deutschland sei bei Offshore-Windkraft "vorn dabei", erklärte er: "Bei der Herstellung von nachhaltigem Wasserstoff können wir gut zusammenarbeiten." Store unterstrich, sein Land könne neue Technologien verwenden, um CO2 aus Gas abzuscheiden und "Industrie und Haushalten damit auch eine verlässliche Belieferung bieten". Er wünsche sich, dass beide Länder "gerade in den energiepolitischen und industriellen Lösungen" den Dialog vertieften, sagte er: "Wir sind in einer industriellen Transformation – jedes Mal, wenn Norwegen in einer industriellen Transformation ist, dann ist Deutschland ein Teil dieser Lösung." (Quelle: Dow Jones, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
 
DIHK dringt wie BDI auf engere Handelsbeziehungen mit der Schweiz 
Der DIHK dringt wie zuvor bereits der BDI auf einen Neustart der Handelsbeziehungen mit der Schweiz. Derzeit drohe „eine schrittweise Verschlechterung der Handelsbeziehungen“, sagte DIHK-Außenwirtschaftschef Treier: "Seitdem die Schweiz die Verhandlungen für ein wirtschaftliches Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen hat, sehen sich Unternehmen auf beiden Seiten zunehmend mit Rechtsunsicherheit und neuen Handelshürden konfrontiert." Zuvor hatte bereits BDI-Hauptgeschäftsführer Lang betont, die Schweiz bleibe für die europäische Industrie ein wichtiger Standort. „Erschwerte Produktzulassungen, Einschränkungen in der Forschungszusammenarbeit und Ineffizienzen in den Energiemärkten schaden Unternehmen und Beschäftigten auf beiden Seiten“, sagte lang. Treier sagte, viele deutsche Betriebe erhofften sich vom dem Besuch des Schweizer Bundespräsidenten Cassisin Berlin "einen starken Impuls für die Verbesserung der aktuell unsicheren Wirtschaftsbeziehungen". Der DIHK-Experte erinnerte daran, dass die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz und die Schweiz wiederum der viertgrößte der EU sei. Doch seit dem Abbruch der Verhandlungen über die Angleichung von EU-Binnenmarktregeln gebe es Probleme im grenzüberschreitenden Handel und Dienstleistungen in der Schweiz müssten in der Regel acht Tage im Voraus angemeldet werden. "Das ist ein großes Problem, insbesondere für die vielen deutschen Unternehmen im Grenzgebiet", sagte Treier. (Quelle: dpa, BDI, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Nachhaltigkeit 
  
Scholz will globalen Klima-Club 
Mit einem internationalen "Klima-Club" mit den G7-Ländern als Kern will Bundeskanzler Scholz mehr Tempo beim Klimaschutz erreichen und zugleich Wettbewerbsnachteile für deutsche Firmen verhindern, die zu Lasten von Jobs gehen könnten. Auf dem virtuell stattfindenden Weltwirtschaftsforum sagte Scholz, aus dem "Kostenfaktor Klimaengagement“ solle ein Wettbewerbsvorteil gemacht werden, indem man sich international auf gemeinsame Mindeststandards einige. Europa werde die Klimakrise nicht im Alleingang abwenden, sagte der Kanzler und kündigte an: "Wir werden unseren G7-Vorsitz daher nutzen, um die G7 zum Kern eines Internationalen Klima-Clubs zu machen. Wir wollen nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der internationalen Klimapolitik: Indem wir nicht länger auf die Langsamsten und Unambitioniertesten warten, sondern mit gutem Beispiel vorangehen." Die Mitglieder des Clubs sollten sich dazu verpflichten, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten und bis spätestens 2050 klimaneutral zu werden. Deutschland will dieses Ziel 2045 erreichen. Der "Klima-Club" solle kein "VIP-Club" bleiben, sondern Ländern Asiens und Afrika offen stehen, betonte Scholz. Die von Scholz genannten gemeinsamen Mindeststandards könnten ein CO2-Mindestpreis sein sowie insgesamt eine enge Abstimmung über ein gleichzeitiges Tempo bei Klimaschutz-Maßnahmen – damit Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Auch solle verhindert werden, dass Emissionen und damit etwa Industrieproduktion ins billigere Ausland verlagert werden. Die deutsche Wirtschaft hatte vor Wettbewerbsverzerrungen mit gravierenden Auswirkungen auf Jobs in Deutschland gewarnt. "Wenn die Belastungen immer höher werden, wird es eine Abwanderung von Firmen ins Ausland geben", hatte zuletzt BDI-Präsident Russwurm gewarnt und DIHK-Präsident Adrian sagte: "Wenn wir jetzt in Europa und auch speziell in Deutschland den Weg beschreiten, dass alles teurer wird, dann kann das schnell zur Folge haben, dass betroffene Industrien und Wirtschaftszweige hierzulande wegfallen – weil sie ins Ausland abwandern müssen." Russwurm sagte, die G7-Staaten sollten sich als eine "Koalition der Willigen" auf Mindestanforderungen im Klimaschutz einigen. Deutschland müsse während der G7-Präsidentschaft auf die schrittweise Einführung einer CO2-Bepreisung in allen G7-Staaten dringen. Eine europäische CO2-Grenzausgleichsteuer beurteilten Russwurm und Adrian hingegen skeptisch. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Widerstand im EU-Parlament gegen grüne EU-Einstufung von Gas und Atom 
Im EU-Parlament wächst Widerstand gegen die geplante EU-Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundlich. In einem Brief an die EU-Kommission fordern rund 30 Abgeordnete aus vier verschiedenen Fraktionen eine öffentliche Befragung von Bürgern und Organisationen zu dem umstrittenen Entwurf. Es sei „essenziell“, dass diese Entscheidung „nicht nur in Expertenkreisen ohne öffentliche Aufsicht debattiert“ werde, heißt es in dem Schreiben. Kritisiert wird auch, dass EU-Staaten und ausgewählte Klimaexperten nur sehr wenig Zeit bekommen hätten, um auf den Entwurf zu reagieren. Darüber haben sich auch die Vorsitzenden der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt in einem Brief Anfang der Woche beschwert. EU-Leitlinien sehen normalerweise eine vierwöchige öffentliche Befragung zu solchen Rechtsakten vor. Die EU-Kommission hat eine Frist bis Freitag angesetzt. Danach will sie den offiziellen Rechtsakt vorlegen. Dieser kann dann noch vom EU-Parlament oder mindestens 20 EU-Ländern abgelehnt werden, es ist jedoch unklar, ob die nötigen Mehrheiten dafür noch gefunden werden könnten. Die Abgeordneten schrieben, dass viele Investoren Kritik an den Plänen ausgeübt hätten. Die Taxonomie werde für eine Vielzahl von Fonds und öffentlichen Finanzierungsprogrammen richtungsweisend sein. "Nach dem Ende der fossilen Brennstoffe müssen die Menschen sicher sein können, dass Geld in Zukunft sinnvoll und grün angelegt wird", heißt es in dem Schreiben. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)