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VSU-Schlagzeilen 05.08.2022

Offenbar Cyberattacke auf die IHK Saar / Lufthansa und Verdi einigen sich beim Bodenpersonal / Bundesregierung einigt sich auf Verordnung zur Gas-Umlage

Saarland 
Offenbar Cyberattacke auf die IHK Saar  
Saar-Gesundheitsminister befürwortet Corona-Maßnahmen ab Herbst 
Bevölkerung im Saarland etwas gewachsen  

Tarifpolitik 
Lufthansa und Verdi einigen sich beim Bodenpersonal 
ZEW: Mindestlohn verändert Wettbewerbsbedingungen kaum 

Arbeitswelt 
Telefonische Krankschreibung möglich  
12,9 Millionen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter 
Urteil präzisiert: Managementgehälter für VW-Betriebsräte unzulässig 
  
Energie  
Bundesregierung einigt sich auf Verordnung zur Gas-Umlage 
Verordnung der Ampel zur Gasumlage stößt auf viel Kritik 

Wirtschaftspolitik 
Eskalation um Taiwan bedroht deutsche Wirtschaft 

Umwelt 
Australien: Historisches Klimagesetz auf den Weg gebracht  

Saarland 

Offenbar Cyberattacke auf die IHK Saar 
Ein möglicher Cyberangriff auf die Industrie- und Handelskammer in Deutschland hat auch die IHK Saarland getroffen. Das bestätigte ein Sprecher der Kammer. Demnach habe der IT-Dienstleister der IHK vorsorglich die Systeme heruntergefahren. Die IHK-Beschäftigten seien deswegen nicht per E-Mail erreichbar, mehrere Onlinedienste nicht verfügbar. Telefonisch und persönlich sei die IHK dagegen weiterhin erreichbar. Wann die Probleme behoben sind, sei unklar. Der mutmaßliche Cyberangriff ereignete sich in der Nacht auf Donnerstag.  (Quelle: SR) 

Saar-Gesundheitsminister befürwortet Corona-Maßnahmen ab Herbst 
Ab dem 1. Oktober sollen neue Corona-Maßnahmen greifen. Am Mittwoch hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Entwurf vorgestellt, der neue Maßnahmen für den Herbst vorsieht.Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) hat den Entwurf der Ampel-Koalition in Berlin für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt.Die vorgelegten Pläne könnten nach einer ersten Prüfung eine brauchbare Grundlage für das Pandemiemanagement im Herbst und Winter sein, kommentierte Jung den Entwurf. Nach den derzeitigen Erwartungen spreche vieles dafür, dass die zukünftig zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichend sein könnten. Der Vorschlag zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer eine Maskenpflicht für Menschen anordnen können, die weder getestet, geimpft oder genesen sind. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur droht, sollen die Länder weitere Maßnahmen ergreifen können. Lockdowns und Schulschließungen sollen dagegen nicht mehr möglich sein. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist notwendig, da das bisherige Gesetz Ende September ausläuft. Der Entwurf muss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat. (Quelle: SR) 

Bevölkerung im Saarland etwas gewachsen  
Die Bevölkerung im Saarland ist zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder gewachsen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ist das eine Folge des Zuzugs aus der Ukraine. Demnach zogen im März dieses Jahres insgesamt 5252 Menschen ins Saarland. knapp 73 Prozent von ihnen stammten aus der Ukraine. Zugleich zogen nur wenige Menschen aus dem Saarland weg. Der "Wanderungsgewinn", also die Zahl der Zuzüge minus der Wegzüge, habe im März bei 4563 gelegen. Im ganzen vergangenen Jahr habe der Wanderungsgewinn dagegen nur bei 4444 gelegen. (Quelle: SR) 


Tarifpolitik 
  
Lufthansa und Verdi einigen sich beim Bodenpersonal 
Bei den Tarifverhandlungen für das Lufthansa-Bodenpersonal haben das Unternehmen und die Gewerkschaft Verdi am Donnerstag eine Einigung erzielt. Die rund 20.000 Beschäftigten erhalten in drei Stufen Gehaltserhöhungen von mindestens 325 Euro monatlich und weiteren 2,5 Prozent, teilten beide Seiten am Abend in Frankfurt mit. Laut Verdi ergeben sich damit beispielsweise für Check-In-Beschäftigte zwischen 13,6 und 18,4 Prozent mehr. Verhandlungsführerin Behle nannte Mindestsummen zwischen 377 und 498 Euro monatlich. Lufthansa sprach sogar von Steigerungen um 19,2 Prozent in der untersten Gehaltsstufe von 2000 Euro Grundvergütung. Behle lobte die Einigung: „Das Ergebnis beinhaltet einen Inflationsausgleich und zusätzlich eine Reallohnerhöhung. Es war uns wichtig, diesen echten Ausgleich zu erreichen, um die Beschäftigten in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation abzusichern.“ (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)  
  
ZEW: Mindestlohn verändert Wettbewerbsbedingungen kaum 
Die Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 und seine ersten Erhöhung 2017 hätten kaum zu Marktaustritten von Unternehmen geführt, heißt es in einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Mindestlohnkommission. Manche Branchen seien teilweise sogar produktiver geworden. Demnach gaben zwar Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten in den Arbeitsmarktregionen auf, wo viele Mitarbeiter zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Gezeigt habe sich das vor allem in Ostdeutschland, wo der Bruttodurchschnittslohn 2015 zum Untersuchungszeitpunkt wesentlich niedriger gewesen sei als im Westen. „Oft sind es die unproduktiveren Unternehmen, die den Markt verlassen“, sagte ZEW-Experte Lubczyk. Die Arbeitslosigkeit sei wegen der starken Nachfrage nach Arbeitskräften jedoch nicht gestiegen. Zugleich habe sich die Arbeitsproduktivität in manchen Branchen erhöht, die besonders vom Mindestlohn betroffen waren, wie das Wett- und Lotteriewesen oder die Werbebranche. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 


Arbeitswelt 

Telefonische Krankschreibung möglich  
Ab sofort sind bei Erkältungsbeschwerden Krankschreibungen auch wieder telefonisch möglich. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken geeinigt. Der Krankenschein kann einmalig telefonisch um sieben Tage verlängert werden. Ob ein Praxisbesuch nötig ist, liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte. Das gilt vorerst bis Ende November. Der Saarländische Hausärzteverband bewertet das positiv. Verbandsvorsitzender Kulas sagte, diese Regelung sei im Sinne der Hausärzte und genau das, was sie lange gefordert hätten. (Quelle: SR) 

12,9 Millionen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter 
In den nächsten 15 Jahren werden die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge, geboren zwischen 1957 und 1969, in den Ruhestand gehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) aus dem Mikrozensus 2021 werden 12,9 Millionen Erwerbspersonen bis 2036 das Renteneintrittsalter überschritten haben. Dies entspricht knapp 30 Prozent der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen, bezogen auf das Berichtsjahr 2021. Betrachtet man die Bevölkerung zwischen 15 und 79 Jahren in 5-Jahres-Altersgruppen, so zeigt sich, dass die älteren Altersgruppen durchgehend mehr Erwerbspersonen umfassen als die jüngeren. Die Erwerbsbeteiligung von 63,6 Prozent bei den 60- bis 64-Jährigen zeigt, dass sich diese Altersgruppe schon in der Übergangsphase in den Ruhestand befindet. Die 50- bis 59-Jährigen waren 2021 noch überwiegend am Arbeitsmarkt aktiv (mit 86 Prozent), das sind 11,3 Millionen Erwerbspersonen. Die beiden Altersgruppen zwischen 40 und 49 Jahren, die 2021 mit je 89 Prozent die höchsten Erwerbsquoten aller Altersgruppen haben, stellten hingegen 2021 zusammen nur 8,9 Millionen Erwerbspersonen. Auch die noch relativ große Gruppe der 30- bis 34-Jährigen reicht im Umfang der Erwerbspersonen nicht mehr an die älteren der Babyboomer heran. Die beiden jüngsten Altersgruppen unter 25 Jahren befinden sich teilweise noch in ihrer Bildungsphase. Auszubildende im dualen System, aber auch Studierende, die nebenher arbeiten, werden hier zu den Erwerbstätigen gezählt. Im Jahr 2021 waren unter den 15- bis 19-Jährigen 29 Prozent Erwerbspersonen und 67 Prozent befanden sich ausschließlich in Bildung oder Ausbildung. Von den 20- bis 24-Jährigen standen bereits 71 Prozent dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, während 21 Prozent noch allein ihrer Ausbildung nachgingen. Selbst wenn diese beiden Altersgruppen nach Abschluss ihrer Ausbildung vollumfänglich für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten, so machten sie 2021 gerade 8,4 Millionen Erwerbspersonen aus. Für die Bevölkerung zwischen 30 und 39 Jahren lag die Erwerbsquote der Frauen rund 11 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Für die Altersgruppen zwischen 40 und unter 65 Jahren lag die Differenz im Schnitt bei etwas über 8 Prozentpunkten. (Quelle: destatis.de, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 

Urteil präzisiert: Managementgehälter für VW-Betriebsräte unzulässig
Nach dem Untreue-Freispruch für vier VW-Personalmanager hat das Landgericht Braunschweig klargestellt, dass auch leitende Betriebsräte in der Regel keine hohen Gehälter auf dem Niveau von Führungskräften beziehen dürfen. Die zuständige Kammer vertritt die Auffassung, die Einstufung Freigestellter müsse sich dagegen an dem Lohn orientieren, den sie zum Zeitpunkt der Entsendung in die Belegschaftsvertretung für ihre bisherige Tätigkeit bekamen. Dies geht aus einer erweiterten Urteilsbegründung zu dem Strafprozess hervor, der im September 2021 zunächst abgeschlossen worden war. Bald dürfte nun eine Grundsatzentscheidung zur Vergütung von Betriebsräten anstehen. Kernargumentation des Gerichts: Vollzeit-Jobs im Betriebsrat seien letztlich Ehrenämter, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management zu vergleichen sind. Der VW-Konzernbetriebsrat in Wolfsburg betonte auf Anfrage, der Gesetzgeber müsse mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nun endlich Klarheit schaffen, welche genauen Maßstäbe für die Bezahlung anzulegen seien. Es gehe um die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland.  (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 

  
Energie  

Bundesregierung einigt sich auf Verordnung zur Gas-Umlage 
Die Bundesregierung hat sich auf eine Verordnung zur staatlichen Gas-Umlage geeinigt, die ab Herbst zu Preissteigerungen für die Gaskunden führt. Das Kabinett habe die Umlage im schriftlichen Umlaufverfahren verabschiedet, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Minister Habeck (Grüne) sagte, die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden. Die Umlage soll ab Anfang Oktober greifen und Gasversorgern wie Uniper zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Sie können diese Mehrkosten aber bisher nicht weitergeben, dies soll über die Umlage geschehen. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Die Höhe der Umlage soll erstmals bis zum 15. August 2022 ermittelt werden. Habeck hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde genannt. Auf die Gasumlage soll nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums keine Mehrwertsteuer erhoben werden. „Das ist nicht vermittelbar“, hieß es aus Kreisen Ministeriums. Aber hier liege die Zuständigkeit beim FDP-geführten Finanzministerium. Dieses müsse prüfen, wie das funktionieren könne. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall)  
 
Verordnung der Ampel zur Gasumlage stößt auf viel Kritik 
Aus der Industrie gibt es Kritik an der beschlossenen Gasumlage. VDA-Präsidentin Müller räumte zwar ein: „Die beschlossenen Regelungen zur Gasumlage sind ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrecht zu erhalten“. Aber: Für eine faire Lastenverteilung hätte die Bundesregierung auch die Energiewirtschaft stärker in die Pflicht nehmen müssen. Stattdessen sollten Unternehmen und Privatverbraucher über die Maßen belastet werden. Müller forderte weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer. Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Regierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Habeck, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden. Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)  
  

  
Wirtschaftspolitik 

Eskalation um Taiwan bedroht deutsche Wirtschaft 
Die Auswirkungen einer bewaffneten Auseinandersetzung um Taiwan bedrohen auch Deutschlands Wirtschaft. „Ein militärischer Konflikt in Taiwan ist vermutlich die größte Gefahr für die über die vergangenen Jahrzehnte aufgebauten engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“, sagte der Chef-Ökonom beim Mercator Institute for China Studies (MERICS) in Berlin, Zenglein. „Eine Eskalation würde eine Kettenreaktion mit weitreichenden negativen wirtschaftlichen Folgen nach sich ziehen.“ Störungen wichtiger Lieferketten oder mögliche Sanktionen wären mit massiven Kosten verbunden. Taiwanische Firmen nähmen in den globalen Lieferketten durch ihre dominante Position bei Halbleitern und auch bei anderen High-Tech-Komponenten für die Elektrotechnik eine „zentrale Rolle“ ein. „Die zunehmenden geopolitischen Risiken verdeutlichen uns derzeit, wie fragil die globalisierten Produktionsprozesse aufgestellt sind“, so Zenglein. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall)


Umwelt
 
Australien: Historisches Klimagesetz auf den Weg gebracht 
Das Repräsentantenhaus in Australien hat zum ersten Mal in der Geschichte des Landes ein Klimagesetz verabschiedet. Mit 89 gegen 55 Stimmen wurde der Gesetzentwurf nach mehreren Änderungen in der Hauptstadt Canberra angenommen. Die im Mai angetretene Labor-Regierung will damit ihre Vorhaben im Kampf gegen den Klimawandel – insbesondere eine Senkung der CO2-Emissionen um 43 Prozent bis 2030 – in einem nationalen Gesetz verankern. Das Gesetz wird Mitte September noch der zweiten Parlamentskammer, dem Senat, vorgelegt. Premierminister Albanese sprach nach der Abstimmung im Parlament von der „Erfüllung eines Kernversprechens“, das seine Partei den Wählern gemacht hatte. Die konservative Vorgängerregierung von Morrison stand wegen ihrer zögerlichen Haltung in der Klimapolitik massiv in der Kritik. Allerdings sagte auch Albanese zuletzt in einem Interview mit dem Sender ABC, dass er den von Klimaexperten kritisierten Kohleabbau nicht stoppen wolle, um die Wirtschaft nicht zu belasten. Bis zuletzt war unklar, ob auch die Grünen das Gesetz mittragen würden. In wochenlangen Verhandlungen hatte die Partei zunächst darauf gedrängt, den Ausstoß von Treibhausgasen sogar um 75 Prozent zu senken, was Labor allerdings ablehnte. Erst am Mittwochabend sicherte Grünen-Chef Bandt die Unterstützung seiner Partei schließlich zu. Es bleibe aber wichtig, möglichst schnell zu handeln. Auch parteilose Politiker betonten, dass die Emissionsziele als Minimum mit viel Luft nach oben verstanden werden müssten. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)