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VSU-Schlagzeilen 24.11.2022

Schlechter: Geringer Frauenanteil bei MINT-Berufen im Saarland ist ein Handlungsauftrag / ThyssenKrupp Gerlach fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit / Saarland soll Vorreiter für klimaneutrale und energieeffiziente Kühlsysteme machen / Vermittlungsausschuss besiegelt Bürgergeld-Kompromiss

Saarland/Region 
Schlechter: Geringer Frauenanteil bei MINT-Berufen im Saarland ist ein Handlungsauftrag 
ThyssenKrupp Gerlach fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit
Saarland soll Vorreiter für klimaneutrale und energieeffiziente Kühlsysteme machen 

Konjunktur 
ZEW: Finanzmarktexperten erwarten weitere Inflationssteigerungen 
US-Notenbank signalisiert künftig kleinere Zinsschritte 
  
Energiepolitik/Nachhaltigkeit 
Gutachten: Strompreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz 
Koalition uneins über Krisenbeitrag der Öl- und Gaskonzerne 
Habeck will Ökostrom-Förderung erneut erhöhen – FDP widerspricht 
  
Infrastruktur 
Schließen von Funklöchern dauert länger als gedacht 
  
Sozialpolitik 
Vermittlungsausschuss besiegelt Bürgergeld-Kompromiss 
  
Steuern/Haushalt 
Lindner für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 
 
 

Saarland/Region 

Schlechter: Geringer Frauenanteil bei MINT-Berufen im Saarland ist ein Handlungsauftrag 
Frauen im Saarland ergreifen im Saarland deutlich seltener einen MINT-Beruf (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Gerade einmal jede achte Person in einem MINT-Beruf ist im Saarland weiblich (13,2 Prozent). Damit liegt das Saarland deutlich unter dem Bundesschnitt von 15,8 Prozent. Das zeigt der aktuelle MINT-Report des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) „Wir erleben seit vielen Jahren, dass Frauen bei den MINT-Fächern zurückhaltender sind“, sagt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie (ME Saar) des Saarlandes. „Häufig spielen dabei überkommene Geschlechtermodelle eine Rolle, die auch in den Familien transportiert werden. Das Saarland mit einer in früheren Zeiten stark von Männern dominierten Industriekultur hat hier einen Nachteil. Für die Schulen sollte die aktuelle MINT-Studie ein Auftrag sein, Mädchen noch stärker für technische Fächer zu begeistern, wenn diese entsprechende Begabungen zeigen.“ ME Saar engagiert sich seit vielen Jahren und in unterschiedlichen Initiativen dafür, Mädchen für eine berufliche Zukunft im technischen Bereich zu bewegen.  
Mit Sorge sieht Schlechter, dass die MINT-Lücke insgesamt wieder stark ansteigt. Nach einem coronabedingten Rückgang ist die Schere zwischen offenen Stellen und Bewerbern wieder aufgegangen: Im Oktober 2022 lagen in den MINT-Berufen insgesamt rund 502.200 zu besetzende Stellen vor. Gleichzeitig waren bundesweit 176.910 Personen arbeitslos gemeldet, die gerne einen Job im MINT-Bereich ergreifen würden.  Die größte Lücke gab es mit rund gesuchten 150.000 Personen bei den MINT-Facharbeiterberufen, bei den -Expertenberufen waren es knapp 138.000 offene Stellen. „Technische Berufe gewinnen in der Wirtschaft allgemein immer mehr an Bedeutung, sei es in der IT, aber auch in den immer komplexeren Anforderungen im Verarbeitenden Gewerbe. Für Absolventen bieten sich hier hervorragende Chancen. Wir können Schülern deshalb nur empfehlen, die verschiedenen MINT-Branchen bei ihrer Berufswahl in ihre Auswahl einzubeziehen“, sagt Schlechter. (Quelle: ME Saar) 

ThyssenKrupp Gerlach fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit 
Wegen Lücken in der geplanten EU-Regeln zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus fürchtet das saarländische Industrieunternehmen ThyssenKrupp Gerlach um seine Wettbewerbsfähigkeit. Weil die EU künftig importierten Stahl aus außereuropäischen Ländern mit einer CO2-Grenzausgleichsabgabe belege, viele verarbeitete Produkte jedoch nicht, könnten Anbieter beispielsweise aus der Türkei oder Asien günstiger anbieten als das saarländische Unternehmen. ThyssenKrupp Gerlach stellt am Standort Saarland geschmiedete Kurbelwellen und Vorderachsen her. Diese fallen bei der Einfuhr nach Europa nicht unter den Grenzausgleichsmechanismus. Hier müsse die EU dringend nachbessern, sonst könnten die europäischen Hersteller auf Dauer im Wettbewerb nicht bestehen, heißt es vom Unternehmen. (Quelle: ThyssenKrupp Gerlach)

Saarland soll Vorreiter für klimaneutrale und energieeffiziente Kühlsysteme machen
Ein Forschungsverbund der Universität des Saarlandes, der htw, des ZeMa und der Montanstiftung Saar soll das Saarland zum Vorreiter für klimaneutrale und energieeffiziente Kühlsysteme machen. Basis des Projekts ist das Phänomen der sogenannten Elastokalorik. „Wenn man einen Metalldraht aus einer superelastischen Nickel-Titan-Legierung zieht und wieder entlastet, erwärmt er sich und kühlt sich wieder ab, wobei man momentan Temperaturdifferenzen von rund 40 Grad erreicht. Das Prinzip kann man in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen zum Heizen, Kühlen, Klimatisieren und zur Rückgewinnung von Energie nutzen“, erklärt Dirk Bähre, Professor an der Universität des Saarlandes. Gemeinsam mit seiner Kollegin Mana Mojadadr sowie den Kollegen Paul Motzki, Jörg Strese und Michael Vielhaber leitet er den Transferraum „DEPART!Saar“. Der Forschungs- und Entwicklungsverbund wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 17 Millionen Euro gefördert. Ziel des Verbundes ist es, die neue, zukunftsweisende Technologie „Elastokalorik” wesentlich schneller als üblich zur technischen Umsetzung zu bringen und unmittelbar in der Region zu wirtschaftlichen Impulsen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. „Unser Ziel ist es, dieses Potenzial künftig in alle relevanten Anwendungsgebiete zu tragen - neben der Gebäudeklimatisierung auch in die Industriekühlung, E-Mobilität sowie den Haushaltsgerätesektor und damit vielfältig neue Arbeitsplätze zu schaffen“, skizziert Paul Motzki eines der Ziele von „DEPART!Saar“. Dazu sollen in den kommenden Jahren Partner aus der heimischen Industrie mit ins Boot geholt werden, um einen kompletten Kreislauf von Materialherstellung und Recycling bis zur Produktion innovativer Systeme in der Region aufzubauen und das Saarland als Technologievorreiter zu etablieren. „In zehn bis zwanzig Jahren wollen wir sagen können: Die besten elastokalorischen Kühlsysteme kommen aus dem Saarland. Dafür haben wir alle Voraussetzungen“, ist sich Dirk Bähre sicher. „Mit dieser tollen Nachricht aus Berlin kann das Saarland eine revolutionäre Kühltechnik zur Marktreife weiterentwickeln, die perspektivisch weltweit genutzt werden kann“, sagt Wirtschafts- und Innovationsminister Jürgen Barke. „Mit dieser bahnbrechenden Entdeckung positioniert sich unser Forschungsstandort in der Champions League der Zukunftstechnologien und eröffnet dem Standort Chancen auf eine große Wertschöpfungsdimension.“ (Quelle: Universität des Saarlandes) 
 
 
Konjunktur 
  
ZEW: Finanzmarktexperten erwarten weitere Inflationssteigerungen 
Vom ZEW Mannheim befragte Finanzexperten gehen davon aus, dass im Zeitraum 2022 bis 2024 die Inflationsrate im Euroraum das EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent deutlicher übersteigen wird, als noch im August 2022 angenommen. Die Entwicklungen von Energie- und Rohstoffpreisen sowie Löhnen im Euroraum führten bei den Experten erneut zu gestiegenen Inflationserwartungen. Das sind die Ergebnisse der Sonderfrage zum ZEW-Finanzmarkttest im November 2022. Darin äußerten die rund 190 Befragten ihre Einschätzung zu den Entwicklungen von Inflationsraten in der Eurozone für die Jahre 2022 bis 2024. Im November 2022 erwarten die Finanzmarktexperten für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Median Inflationsraten von 8,5, 6,0 und 3,1 Prozent. Zwar gehen sie weiterhin davon aus, dass sich die Inflation bis Ende 2024 verlangsamt. Allerdings fallen die Inflationsprognosen deutlich höher aus als noch im August 2022, als das ZEW die Sonderfrage zur Inflation in der Eurozone zuletzt gestellt hatte. So wurden im August 2022 für die Jahre 2022 bis 2024 im Median noch Inflationsraten von 7,5, 4,5 bzw. 3,0 Prozent erwartet. (Quelle: ZEW, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
US-Notenbank signalisiert künftig kleinere Zinsschritte 
Die US-Notenbank Fed hat ein vorsichtigeres Zinserhöhungstempo in Aussicht gestellt. „Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer war der Ansicht, dass eine Verlangsamung der Zinserhöhung wahrscheinlich bald angemessen wäre“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Protokoll (Minutes) zur jüngsten Zinsentscheidung vom 2. November. „Eine Reihe“ von Fed-Vertretern sagte demnach, ein langsameres Tempo der Zinserhöhungen würde es erlauben, die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bewerten. Auf der Sitzung Anfang November hatte die Fed ihren Leitzins zum vierten Mal in Folge kräftig um 0,75 Prozentpunkte erhöht. US-Notenbankchef Powell und andere Fed-Vertreter hatten zuletzt ein zurückhaltenderes Vorgehen in Aussicht gestellt. Schließlich hat die Fed im laufenden Jahr die Leitzinsen bereits von fast null auf aktuell 3,75 bis 4,0 Prozent angehoben. Zudem hat sich die Inflation in den vergangenen Monaten etwas abgeschwächt. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Energiepolitik/Nachhaltigkeit 
  
Gutachten: Strompreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz 
Die von der Bundesregierung angestrebte Strompreisbremse verstößt nach Meinung von Juristen gegen das zugrundeliegende EU-Recht und sogar gegen das Grundrecht auf Eigentumsgarantie in der deutschen Verfassung. Außerdem konterkariere die Novelle die Absicht zum Ausbau erneuerbarer Energien, heißt es in einem Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue für den Hamburger Energieversorger Lichtblick. Der geplante Mechanismus zur Gewinnabschöpfung führe zu „tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“, schreiben die Autoren des Papiers, das an diesem Donnerstag vorgestellt werden soll und der F.A.Z. schon vorliegt. Als Folge seien steigende Preis für Endverbraucher zu erwarten, eine Blockade des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie in Einzelfällen die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Die vom Bundeswirtschaftsministerium unter Habeckausgearbeitete Formulierungshilfe für ein Strompreisbremsengesetz ist der Versuch, die zugrundeliegende europäische Notfallverordnung in nationales Recht zu übertragen. Doch das Einbehalten „fiktiver Erlöse“, das Berlin vorschwebt, sei nicht im Sinne der EU-Vorgabe, die nur die Abschöpfung „realisierter Erlöse“ zulasse, argumentieren die Juristen. Diese Einschränkung habe Brüssel eingebaut, um spezielle Stromabnahmeverträge, so genannte Power Purchase Agreements (PPA), nicht zu gefährden. Wenn die Bundesregierung diesen Schutz jetzt hintertreibe, unterminiere sie derlei innovativen Mechanismen und lasse zu, dass der PPA-Markt einbreche, hieß es. Den Juristen zufolge verletzt die Abschöpfung inexistenter Erlöse zudem die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften staatliche Abgabenlasten keine konfiskatorische Wirkung entfalten. Die Untersuchung sieht auch Investitionen in erneuerbare Energien gefährdet. So schmälerten die Abschöpfungspläne die Renditen für kleinere Photovoltaikprojekte von 5,3 auf 1,8 Prozent: „Bei derartigen Renditeaussichten werden sich Kapitalgeber anderen Investitionsmöglichkeiten zuwenden.“ (Quelle: FAZ, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Koalition uneins über Krisenbeitrag der Öl- und Gaskonzerne 
In der Ampel-Koalition gibt es Streit darüber, welchen Teil ihrer Krisengewinne Öl- und Gaskonzerne an den Staat zahlen sollen. Das Finanzministerium schlägt den europarechtlich minimal vorgeschriebenen Satz von 33 Prozent vor, wie am Mittwoch aus Ministeriumskreisen verlautete. Die Grünen halten das für zu wenig, wie die Parteichefs Lang und Nouripour dem Fernsehsender Welt sagten. „Wenn man sich anschaut, wie hoch die Gewinne sind, die gemacht wurden, die Übergewinne, die ja nicht auf kluge Investitionsentscheidungen zurückgehen, sondern tatsächlich auf diesen Krieg, dann muss am Ende auch die Höhe bei der Steuer dem gerecht werden“, betonte Lang. Eine genaue Forderung wollte Nouripour aus verhandlungstaktischen Gründen nicht öffentlich nennen. Im Ministerium von Finanzminister Lindner dagegen sieht man „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“ angesichts des Krisenbeitrags. „Das Vorhaben passt nicht zu unserem nationalen Steuersystem“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Lindner selbst verwies auf dem Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“ in Berlin auf europarechtliche Vorgaben. Wenn Deutschland nicht ein Vertragsverletzungsverfahren auf sich nehmen wolle, müsse europäisches Recht umgesetzt werden. Es handle sich um wenige Unternehmen. „Ich sage ganz offen: Diese Vorgabe aus dem europäischen Recht führt uns im nationalen Steuerrecht auf dünnes Eis.“ Lindner redet nicht von einer „Übergewinnsteuer“. In einem Interview mit RTL/ntv sagte er, mit einer „Übergewinnsteuer“ seien Unsicherheiten im Steuerrecht verbunden, zudem könne man keine Übergewinne definieren. Stattdessen müsse mit dem EU-Solidaritätsbeitrag europäisches Recht umgesetzt werden. „Wir setzen das um im Rahmen dessen, was unser deutsches Steuerrecht möglich macht, sehr eng begrenzt auf einzelne wenige Unternehmen, etwa im Bereich Erdöl und Raffinerien. Und das ist nicht die Übergewinnsteuer, von der gelegentlich gesprochen worden ist.“ In Ministeriumskreisen hieß es, die Koalition habe sich auf ein Belastungsmoratorium für Bürger wie Unternehmen verständigt. Daher solle die Abgabe möglichst schonend gestaltet werden. Es solle nur eine niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen betroffen sein und der Abgabesatz auf das Minimum von 33 Prozent begrenzt werden. So werde das Aufkommen bei rund einer Milliarde Euro liegen. Die Abgabe werde zudem nicht an den Umsatz einer Firma, sondern an den Gewinn geknüpft, der 2022 und 2023 deutlich über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liege. Die Strombranche wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung. Sowohl der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) also auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigten sich zwar am Mittwoch bereit, Abgaben aus den derzeit hohen Gewinnen der Stromerzeuger zu leisten. Der BDEW kritisierte vor allem die im Gesetzentwurf der Regierung unklare Laufzeit der Abschöpfung. Der Beginn dürfe nicht wie geplant rückwirkend ab September, sondern erst ab Dezember greifen. „Das Enddatum der Erlösabschöpfung muss mit dem 30. Juni 2023 klar im Gesetz genannt sein“, forderte der Verband in seiner Stellungnahme zum Entwurf weiter. Der BEE lehnte eine Erlös-Abschöpfung insgesamt ab und plädierte für eine Steuer auf die Gewinne. Die Verbände kritisieren das Vorhaben als viel zu bürokratisch und kaum umsetzbar. Der BEE beklagt vor allem eine Benachteiligung der Erneuerbaren Energien, die für die aktuell hohen Preise nicht verantwortlich seien. Es bestehe zudem die Gefahr, dass es Fehlanreize im Strommarkt gebe. „Aus diesem Grunde wäre ein Abschöpfungsmechanismus, der am Gewinn einer Anlage ansetzt, grundsätzlich sinnvoller. Daher plädiert der BEE nach wie vor für eine steuerliche Lösung“, heißt es in der BEE-Stellungnahme. (Quellen: dpa-AFX, Reuters, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
 
Habeck will Ökostrom-Förderung erneut erhöhen – FDP widerspricht 
Bundeswirtschaftsminister Habeck will die Förderung für Wind- und Solarstrom noch einmal ausweiten und trifft dabei auf Widerstand in der FDP. Die Höchstwerte für die auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreise für Strom sollen um rund 20 Prozent erhöht werden, wie aus einem Teil des Gesetzentwurfs zur sogenannten Strompreisbremse hervorgeht, der Reuters am Mittwoch vorlag. Die Erhöhung sei notwendig, um angesichts der zuletzt stark gestiegenen Kosten für Investition, Betrieb und Kapitalkosten der Anlagen deren Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen, heißt es in der Begründung. Aus der FDP kam umgehend Widerspruch: „Die FDP lehnt eine Erhöhung der Erneuerbaren-Energien-Förderung im Rahmen der Strompreisbremse ab“, sagte Vize-Fraktionschef Köhler der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bau von Windparks und Solaranlagen wird gefördert, indem den Betreibern über 20 Jahre ein fester Abnahmepreis für ihren Strom garantiert wird. Bei Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen wird er über eine Ausschreibung ermittelt. Derjenige erhält den Zuschlag, der die geringste Förderung verlangt. Dabei wird aber vorher ein Höchstpreis für die Strom-Abnahme vorgegeben, der jetzt um die 20 Prozent erhöht werden soll. Kleinere Solaranlagen auf Hausdächern bekommen eine schon gesetzlich verankerte Förderung, die je nach Größe der Anlage festgelegt wird. Auch hier sollen die Abnahmepreise um 20 Prozent steigen. FDP-Vize-Köhler verwies darauf, dass im Gesetzentwurf gleichzeitig die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen auch von Betreibern von Ökostrom-Kraftwerken verankert sei. Es ergebe keinen Sinn, dann gleichzeitig für sie die Subventionen zu erhöhen, zumal die erst im Sommer beschlossene Ausweitung der Förderung noch gar nicht in Kraft sei. „Eine weitere Erhöhung der EEG-Fördersätze würde es für die Erzeuger dagegen noch attraktiver machen, sich auf die jahrzehntelange staatliche Dauersubvention zu verlassen, statt den erneuerbaren Strom auf dem freien Markt anzubieten.“ Deutlich wichtiger sei, dass sich die angedachte Abschöpfung am Strommarkt nicht zur Investitionsbremse bei den Erneuerbaren entwickele. „Dafür wird sich die FDP im Gesetzgebungsprozess einsetzen.“ (Quelle: Reuters, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Infrastruktur  
  
Schließen von Funklöchern dauert länger als gedacht 
Deutschlands Mobilfunk-Netzbetreiber sind beim Schließen von sogenannten weißen Flecken – also 4G-Funklöchern – spät dran. Wie aus einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat hervorgeht, wird voraussichtlich keiner der drei etablierten Betreiber eine entsprechende Ausbauauflage erfüllen. In der Frequenzauktion von 2019 verpflichteten sich die Firmen dazu, bis Ende 2022 in 500 bisherigen weißen Flecken neue Funkstationen zu bauen. Dem Bericht zufolge ist Telefónica (O2) erst bei 45, die Telekom bei 28 und Vodafone bei 12. Die Firmen wollen sich gegenseitig Zugang verschaffen, sie sind für je ein Drittel der weißen Flecken zuständig. Das Schreiben liegt der dpa vor, es dient als Diskussionsgrundlage für die Beiratssitzung am kommenden Montag. Die Gründe der Verzögerungen seien vielfältig, hieß es von der Netzagentur. „Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Gründe für die Verzögerung angegeben werden und ob die Verzögerungen von den Netzbetreibern zu vertreten sind.“ Weiße Flecken sind Gebiete, in denen weder 4G/LTE- noch 5G-Funksignale empfangen werden. Die Ausbauauflage besagt, dass auch dort ein Download in einem Tempo von 100 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Sozialpolitik 
  
Vermittlungsausschuss besiegelt Bürgergeld-Kompromiss 
Millionen Bedürftige können im neuen Jahr auf höhere staatliche Leistungen und eine gründlichere Betreuung durch die Jobcenter hoffen. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Ampel-Koalition und CDU/CSU-Opposition stimmte am Mittwochabend in Berlin der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für das geplante Bürgergeld in seiner geänderten Fassung. Arbeitsminister Heil betonte nach den 90-minütigen Beratungen: „Heute ist klar: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar – Hartz IV geht.“ Der Arbeitsminister sprach von der größten Sozialreform seit zwei Jahrzehnten. „Das hier ist nicht ein neuer Name, sondern wir reden über ein neues System.“ Dagegen sagte die Linke-Abgeordnete Lötzsch: „Hartz IV ist umbenannt worden.“ Durch den Druck der Union sei eine unzureichende Reform noch verschlechtert worden. Die Linke stimmte – wie die AfD – im Ausschuss gegen den Entwurf. Der Kompromiss muss an diesem Freitag noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Dies gilt als sicher. Das Bürgergeld soll zum Jahresbeginn mit deutlich höheren Regelsätzen in der Grundsicherung starten. Wesentliche Teile der Reform sollen erst zum 1. Juli in Kraft treten: So sollen die Jobcenter mit jeder und jedem betroffenen Arbeitslosen einen Kooperationsplan aufstellen, in dem der vorgesehene Weg zurück zu regulärer Arbeit festgelegt wird. Die Union hatte gegenüber der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzt, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher als ursprünglich geplant mit Leistungskürzungen sanktionieren können. Außerdem sollen Leistungsbeziehende nur 40.000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60.000 Euro vorgesehen gewesen. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Steuern/Haushalt 
  
Lindner für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 
Bundesfinanzminister Lindner hat sich für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Der FDP-Chef sagte am Mittwoch auf dem Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“ in Berlin, ihm erscheine es empfehlenswert, dies wie auch andere Teile des Steuerrechts regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen. Es handle sich aber um eine Ländersteuer, deshalb sei er vorsichtig mit Empfehlungen. „Es müsste eine Initiative vorzugsweise von den Ländern selbst kommen, wenn wir endlich die Freibeträge der Erbschaftsteuer anpassen würden.“ Diese seien zuletzt 2009 festgelegt worden, seitdem gebe es deutliche Preissteigerungen. Der Freibetrag von 400.000 Euro wäre heute eigentlich knapp 500.000 Euro. Hintergrund ist, dass wegen einer Gesetzesänderung auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten für die Erbschaftssteuer zukommen könnten. Lindner verwies auf eine Änderung der Immobilienbewertungsverordnung, die von Seehofer als Bundesbauminister aktualisiert worden sei. Seehofer war bis zum Regierungswechsel 2021 im Amt. Grund sei gewesen, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung im Erb- oder Schenkungsfall die Immobilie bei der Erbschaftssteuer nach dem realen Verkehrswert berücksichtigt werden müsse, so Lindner. Es handle sich aber nicht um viele Fälle. „Die entsprechenden Verfahren des Bewertungsgesetzes werden nur dann genutzt, wenn die örtlichen Gutachterausschüsse nicht die Möglichkeit haben, den Verkehrswert festzustellen“, sagte Lindner. Nur dann müsse der Wert nach dem genannten gesetzlichen Verfahren festgestellt werden. Jeder Steuerpflichtige könne sich dem entziehen, indem man der Finanzbehörde ein eigenes Gutachten vorlege. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall)