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VSU-Schlagzeilen 31.03.2023

Barke fordert Entlastung der Unternehmen durch Industriestrompreis / Inflationsrate geht im März auf 7,1 Prozent zurück / Schlichtung für öffentlichen Dienst eingeleitet / Eurostat: Arbeitsstunde in der EU kostet zwischen 8 und 51 Euro / Nachhaltigkeitsrat stellt sich gegen Klimabeschlüsse der Koalition 

Saarland / Region 
Barke fordert Entlastung der Unternehmen durch Industriestrompreis 
Saarland will Werkverträge für Paketboten verbieten 
Inflationsrate geht im März auf 7,1 Prozent zurück  
Wirtschaft im Saarland wächst um 1,7 Prozent  

Tarifpolitik
Schlichtung für öffentlichen Dienst eingeleitet 
DGB-Report: Besoldung der Beamten klafft auseinander 
  
Arbeitswelt 
Eurostat: Arbeitsstunde in der EU kostet zwischen 8 und 51 Euro 
EU-Parlament: Unternehmen müssen Gehaltsunterschiede offenlegen 
Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet
  
Konjunktur
BA: Weiterhin großes Angebot an Arbeitsplätzen 
Geschäftsklima im Euro-Raum überraschend eingetrübt

Umwelt/Energie 
Habeck: Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr reichen nicht 
Nachhaltigkeitsrat stellt sich gegen Klimabeschlüsse der Koalition 
  


Saarland / Region

Barke fordert Entlastung der Unternehmen durch Industriestrompreis 
Bei der Konferenz der Energieminister der Länder hat der saarländische Wirtschaftsminister Jürgen Barke erneut die schnelle Einführung eines Industriestrompreises gefordert: „Viele Unternehmen sind angesichts der hohen Preise nicht mehr in der Lage, dringend notwendige Investitionen in ihre Energieeffizienz zu tätigen. Diese sind aber unverzichtbar – sowohl aus Kosten-, als auch aus Klimaschutzgründen. Bei einigen Industriebetrieben gefährden die hohen Energiepreise sogar die wirtschaftliche Substanz“, sagte Barke. Das Saarland habe für die heutige Sitzung des Bundesrates einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wird, ein entsprechendes Konzept vorzulegen, teilte das saarländische Wirtschaftsministerium mit. Dabei könne der Bund für die Finanzierung auf eigene Fonds zurückgreifen. (Quelle Wirtschaftsministerium) 

Saarland will Werkverträge für Paketboten verbieten
Das Saarland hat gemeinsam mit Bremen und Thüringen einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der Werkverträge bei Paketboten verbieten soll. Das Paketboten-Schutz-Gesetz solle um entsprechende Regelungen erweitert werden. Damit solle verhindert werden, dass Paketboten über Subunternehmen beschäftigt werden, bei denen die Arbeitsbedingungen nicht ausreichend gesichert seien, sagte Arbeitsminister Magnus Jung: „Paketzustellerinnen und Paketzusteller sind durch das starke Wachstum des Online-Versandhandels besonders von Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck betroffen. Die Beschäftigten sind dabei häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei deren Subunternehmen. In diesen bestehen in der Regel keine Tarifverträge, Betriebsräte sind selten und die Arbeitsbedingungen nicht selten stark belastend. Davor müssen wir die Beschäftigten schützen!“, sagte Jung. Die antragstellenden Länder argumentieren, dass das 2019 eingeführte Gesetz bislang nicht zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern oder zu einem Rückgang der Werkverträge bei Subunternehmen führt. (Quelle: Arbeitsministerium) 

Inflationsrate geht im März auf 7,1 Prozent zurück  
Die Inflationsrate im Saarland ist im März auf 7,1 Prozent zurückgegangen. Zum Jahresbeginn lag sie noch bei 8,1 Prozent. Einen wesentlichen Einfluss auf die Preisentwicklung hatten im März 2023 weiterhin die gestiegenen Energiepreise. Haushaltsenergie verteuerte sich binnen Jahresfrist um 24,0 Prozent. Besonders starke Preiserhöhungen gab es beim Gas: Im März mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gas 31,3 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Strom und Fernwärme wurden ebenfalls spürbar teurer (+ 22,7 bzw. + 25,4 Prozent). Die Preise bei festen Brennstoffen, wie bspw. Brennholz oder Holzpellets stiegen im Saarland um 52,3 Prozent. Heizölpreise lagen im Saarland im März 2023 um 36,1 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Ein Rückgang der Kraftstoffpreise gegenüber März 2022 war ebenfalls zu verzeichnen (-15,3 Prozent). Ohne Berücksichtigung von Heizöl und Kraftstoffen hätte die Teuerungsrate im März 2023 bei plus 8,5 Prozent gelegen. Die Nahrungsmittelpreise lagen mit einem Plus von 19,5 Prozent ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats. (Quelle: Statistisches Amt) 

Wirtschaft im Saarland wächst um 1,7 Prozent 
Das Bruttoinlandsprodukt im Saarland ist im vergangenen Jahr nach ersten Berechnungen des Statistischen Amts um 1,7 Prozent auf 38,5 Milliarden Euro gestiegen. Damit ist die saarländische Wirtschaft trotz erheblicher ökonomischer Einschränkungen auf den Energiemärkten und gleichzeitigen Preissteigerungen auf den Absatzmärkten gewachsen. Im Vergleich mit den übrigen Bundesländern liegt das Saarland mit dem Wachstum im Mittelfeld. Für Deutschland insgesamt wurde die Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2022 auf nominal plus 7,4 Prozent beziffert, real auf plus 1,8 Prozent. (Quelle: Statistisches Amt) 

  
Tarifpolitik 
  
Schlichtung für öffentlichen Dienst eingeleitet 
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber die Schlichtung eingeleitet. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen die Schlichtung dazu formal an, wie es am Donnerstag in Verhandlungskreisen hieß. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich am Vortag nicht auf einen Abschluss für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen einigen können. Verdi und der Beamtenbund dbb erklärten die Verhandlungen gegen Mitternacht für gescheitert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte die Einberufung der Schlichtung noch in der Nacht an. Ab diesem Sonntag herrscht für die Zeit der Schlichtung Friedenspflicht. Bis dahin seien allenfalls noch kleinere regionale Warnstreiks geplant. Über die Ostertage gibt es dann keine Warnstreiks im öffentlichen Dienst. Nun wird mit Spannung erwartet, ob die Schlichter den aufgeheizten Tarifstreit lösen können – oder ob auch die Schlichtung scheitert und in einigen Wochen neue Streiks bevorstehen. Bis zum kommenden Donnerstag soll nun die voraussichtlich 24-köpfige Schlichtungskommission zusammentreten. Die Vorsitzenden sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt für die Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften, wobei Lühr im Fall eines Stimmenpatts in der Kommission die entscheidende Stimme hat. Die Schlichtungskommission hat bis Mitte April Zeit, einen Einigungsvorschlag vorzulegen. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
 
DGB-Report: Besoldung der Beamten klafft auseinander 
Bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten gibt es in Deutschland große Unterschiede. So bekommen Beamtinnen und Beamte beispielsweise in der Endstufe der Besoldungsgruppe A9 in Bayern 48.198 Euro, beim Schlusslicht Saarland hingegen nur 44.988 Euro. Das geht aus dem Besoldungsreport 2023 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. „Gleiche Tätigkeit bedeutet noch lange nicht gleiche Besoldung“, so der Report. Im Bund kommen Beamte mit A9 in der Endstufe auf 46.538 Euro. Die durchschnittliche Besoldung liegt in dieser Gruppe mit 46.345 Euro nur leicht darunter. Die Besoldungsgruppe umfasst zum Beispiel Sachbearbeiter oder Lebensmittelkontrolleure. Auch in anderen Besoldungsgruppen sind die Unterschiede erheblich. Der DGB sieht gerade beim Bund nun großen Nachholbedarf. „Bislang konnte der Bund mit einer wettbewerbsfähigen Besoldung aufwarten“, sagte DGB-Vize Elke Hannack der dpa. „Doch inzwischen ist er gerade in der für den Bereich Bundespolizei und Zoll so relevanten Besoldungsgruppe A9 abgehängt.“ Angesichts immensen Personalmangels insbesondere beim Zoll sei das eine fatale Entwicklung. Hannack äußerte sich vor dem Hintergrund der jüngsten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Verhandelt wurde zwar für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen – die Gewerkschaften fordern aber auch eine Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Arbeitswelt 
  
Eurostat: Arbeitsstunde in der EU kostet zwischen 8 und 51 Euro 
Im Jahr 2022 werden die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der gesamten Wirtschaft auf 30,50 Euro in der EU und 34,30 Euro im Euroraum geschätzt, verglichen mit 29 Euro bzw. 32,80 Euro im Jahr 2021. Das geht aus am Donnerstag von Eurostat veröffentlichten Daten über das Niveau der Arbeitskosten hervor. Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde lassen erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern erkennen, wobei die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde in Bulgarien (8,20 Euro) und Rumänien (9,50 Euro) und die höchsten in Luxemburg (50,70 Euro), Dänemark (46,80 Euro) und Belgien (43,50 Euro) verzeichnet wurden. Die Arbeitskosten pro Stunde in der Industrie lagen in der EU bei 30,70 Euro und in der Eurozone bei 36,60 Euro. Im Baugewerbe lagen sie bei 27,30 Euro bzw. 30,80 Euro. Im Dienstleistungssektor lagen die Arbeitskosten pro Stunde in der EU bei 30,20 Euro und in der Eurozone bei 33,30 Euro. In der überwiegend nicht-gewerblichen Wirtschaft (ohne öffentliche Verwaltung) lagen sie bei 31,30 Euro bzw. 34,80 Euro. Die beiden Hauptkomponenten der Arbeitskosten sind Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten (z. B. Sozialbeiträge der Arbeitgeber). Der Anteil der Lohnnebenkosten an den gesamtwirtschaftlichen Arbeitskosten betrug in der EU 24,8 Prozent und in der Eurozone 25,5 Prozent. Die niedrigsten Anteile der Lohnnebenkosten wurden in Litauen (5,4 Prozent) und Rumänien (5,3 Prozent) verzeichnet, die höchsten in Frankreich (32,0 Prozent), Schweden (31,9 Prozent) und Italien (27,8 Prozent). (Quelle: Eurostat, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
EU-Parlament: Unternehmen müssen Gehaltsunterschiede offenlegen 
Das Europaparlament hat strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. Unternehmen in der EU mit mehr als 100 Angestellten müssen künftig Informationen zu Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen offenlegen. Das EU-Parlament sprach sich am Donnerstag in Brüssel mit 427 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen für eine solche Regelung aus. Für Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten gilt diese Pflicht nur, sobald sie von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin dazu aufgefordert werden. Mit der neuen Regelung sollen Gehälter leichter verglichen und eventuelle Lohnunterschiede aufgedeckt werden. Die EU-Länder müssen noch zustimmen, was als Formsache gilt. Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt sollen demnach in Verträgen verboten sein. Vorgesehen ist nach dem Willen der EU außerdem eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, falls bei einem Unternehmen eine Lohndifferenz von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird. Wenn Arbeitgeber Verpflichtungen des Grundsatzes für gleiche Bezahlung nicht beachteten, hätten Arbeitnehmer das Recht, Entschädigung zu verlangen. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet 
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt – als „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
  
Konjunktur 
  
BA: Weiterhin großes Angebot an Arbeitsplätzen 
Das Angebot an Arbeitsplätzen in Deutschland ist ungeachtet der wirtschaftlichen Unsicherheiten im März auf hohem Niveau geblieben. Der Stellenindex Ba-x der Bundesagentur für Arbeit büßte zwei Punkte ein und wird mit 125 Punkten angegeben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit hat er zwar seit Mai 2022 elf Punkte verloren, liegt im langjährigen Vergleich aber hoch. Der Referenzwert von 100 gibt den Durchschnitt des Jahres 2015 an. Weniger Arbeitskräfte als vor einem Jahr fragen der Bundesagentur zufolge die Informations- und Kommunikationsbranche, die Land- und Forstwirtschaft sowie Zeitarbeit und Gastgewerbe nach. Mehr Stellen gibt es im Bereich Energie, Wasser und Entsorgung sowie im Bergbau, im Finanzbereich und bei Unternehmensdienstleistungen. Die Bundesagentur für Arbeit legt am Freitag ihre Arbeitsmarktstatistik für den März vor. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
  
Geschäftsklima im Euro-Raum überraschend eingetrübt 
Die Stimmung in der Wirtschaft im Euroraum hat sich überraschend eingetrübt. Das Barometer für das Geschäftsklima fiel im März um 0,3 Zähler auf 99,3 Punkte, wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Daten der EU-Kommission hervorgeht. Von Reuters befragte Ökonomen hatten mit einem Anstieg auf 99,8 Punkte gerechnet. Die Zuversicht in der Industrie nahm ab, während sie im Dienstleistungssektor unverändert blieb. Am Bau ging es mit der Stimmung bergab, ebenso im Einzelhandel. Nach fünf Monaten mit einer aufgehellten Konsumentenlaune trübte sich die Laune auch bei den Verbrauchern im März ein. „Trotz Stimmungseintrübung bleibt die Bodenbildung bestehen. Wachstumsseitig überwiegt weiterhin Lethargie statt Zuversicht“, sagte Chefökonom Alexander Krüger von der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank. „Nachhaltig besser wird es erst, wenn die Verbraucherlaune das Jammertal verlässt.“ Auf diese drücken insbesondere die hohen Lebenshaltungskosten im Euroraum. Für die am Freitag anstehenden Daten wird allerdings ein spürbarer Rückgang der Inflationsrate auf 7,1 von 8,5 Prozent im Februar erwartet. (Quelle: Reuters, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 
 
 
Umwelt/Energie 
  
Habeck: Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr reichen nicht 
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat sich skeptisch geäußert, dass in der Ampel-Koalition entscheidende Fortschritte für mehr Klimaschutz im Verkehr vereinbart werden können. Der Grünen-Politiker sagte „Zeit Online“ (Donnerstag): „Ein Ergebnis des Koalitionsausschusses ist, dass in dieser Regierung im Verkehrsbereich nicht mehr möglich sein wird.“ Mit Blick auf die langen Beratungen der Koalitionsspitzen sagte er, viele Diskussionen hätten sich um Klimaschutz und Verkehr gedreht. „Und ich gebe kein Geheimnis preis, wenn ich sage, dass die dort verabredeten Maßnahmen in keinem Fall dazu führen, dass Deutschland seine Klimaziele im Verkehrsbereich einhalten kann. Die verabredeten Maßnahmen reichen in der Summe nicht, um die Lücke zu füllen.“ Das werde auch Verkehrsminister Volker Wissing so sehen. Habeck sagte: „Das, was wir im Verkehrsbereich an Klimaschutz machen, reicht nicht annähernd an das Notwendige ran.“ Wissing verteidigte sich im SWR gegen Kritik: „Nicht das Verkehrsministerium hat die Klimaziele verfehlt, sondern die Gesellschaft insgesamt. Es sind wir alle, die mobil sind, die diese CO2-Emissionen verursachen. Und die können wir nicht beliebig kurzfristig reduzieren, weil wir mobil sein müssen.“ Der FDP-Politiker fügte an, es gebe auch aus der Koalition viele Stimmen gegen ihn. „Es wäre besser, man würde im Dialog einen gemeinsamen Weg finden, anstatt sich mit merkwürdigen Vorwürfen zu konfrontieren. Ich als Verkehrsminister bin hier eher der Leidtragende der Kritik.“ (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall) 

Nachhaltigkeitsrat stellt sich gegen Klimabeschlüsse der Koalition 
Der von der Bundesregierung eingesetzte Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat sich gegen die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen des Klimaschutzgesetzes gestellt. Die stellvertretende Ratsvorsitzende Gunda Röstel kritisierte die bei der dreitägigen Marathonsitzung des Koalitionsausschusses beschlossene Aufweichung der Klimaziele für einzelne Sektoren wie den Verkehr scharf: „Es erscheint uns in dieser Situation nicht denkbar, einen Sektor aus seinen Verpflichtungen zu entlassen. Auch in Zukunft müssen alle Sektoren, auch der Verkehrssektor, ihren Beitrag leisten.“ Das „richtungsweisende Klimaschutzgesetz“ Deutschlands solle erhalten bleiben. Der RNE-Vorsitzende Reiner Hoffmann warf der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor, die Umstellung der Wirtschaft künftig stärker über den Emissionshandel und damit über den Markt statt über das Klimaschutzgesetz steuern zu wollen. „Durch einen solchen Ansatz werden die Energiepreise steigen. Das wird insbesondere sozial schwächere Gruppen treffen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden“, sagte er. (Quelle: dpa-AFX, M+E-Newsletter Gesamtmetall)