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VSU-Schlagzeilen 01.04.2021

Saarland setzt Luca-App flächendeckend ein / M+E-Mitte übernimmt Pilotabschluss aus NRW / M+E-Abschluss in Baden-Württemberg mit regionalen Sonderlösungen

 

Saarland/Region
Saarland setzt Luca-App flächendeckend ein

Tarifpolitik
M+E-Mitte übernimmt Pilotabschluss aus NRW
M+E-Abschluss in Baden-Württemberg mit regionalen Sonderlösungen
 
Arbeitswelt
Kabinett bringt Betriebsrätestärkungsgesetz auf den Weg
 
Konjunktur
WTO sieht beschleunigte Erholung des Welthandels
IWF: Folgen der Corona-Krise werden noch 2024 spürbar sein
Jährliche Inflation im Euroraum auf 1,3 Prozent gestiegen
 
Energie- und Umweltpolitik
Kritik an neuer Carbon-Leakage-Verordnung
 


Saarland/Region

Saarland setzt Luca-App flächendeckend ein
Das Saarland will künftig zur digitalen Nachverfolgung von Kontakten die Luca-App einsetzen. Nach Angaben der Landesregierung könnten noch diese Woche alle sechs Gesundheitsämter an die App angebunden werden. Die digitale Kontaktnachverfolgung sei einer der wichtigsten Bausteine des Saarland-Modells, mit dem Lockerungen erprobt werden solle, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Über ein Ausschreibungsverfahren sei nun die Firma Culture4Life mit ihrer App "Luca" dafür beauftragt worden. "Die Luca-App vereint alle notwendigen Kriterien in einer digitalen Version der Kontaktnachverfolgung", sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). "Zusätzlich wird auch ein digitales Testzertifikat sowie ein digitaler Impfnachweis in die App integriert, sodass man alle notwendigen Nachweise in einer App zusammen hat." Die Luca-App funktioniert über QR-Codes, die zum Beispiel bei Restaurantbesuchen oder Veranstaltungen eingescannt werden. Hat sich eine Person mit dem Coronavirus infiziert, kann das Gesundheitsamt auf eine Liste der besuchten Orte zugreifen und die entsprechenden Kontakte informieren. (Quelle: SR)

 

Tarifpolitik
 
M+E-Mitte übernimmt Pilotabschluss aus NRW
Die Arbeitgeberverbände aus M+E Mitte haben sich mit dem IG Metall Bezirk Mitte auf die Übernahme des NRW-Pilotabschlusses in wesentlichen Zügen verständigt. Verhandlungsführer Heger sagte: "Heute haben wir einen Pandemie-angepasst fairen und langfristig tragfähigen Kompromiss für Unternehmen und Beschäftigte erzielt, aber unsere Ziele erreicht. Der vorgelegte Abschluss schafft mit seiner Laufzeit von 21 Monaten langfristige Planungssicherheit. Er verzichtet auf eine Erhöhung der Tabellenentgelte. Er gibt den Unternehmen in dieser außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Lage einen automatischen und nachhaltigen Entlastungsmechanismus. Er bietet den Beschäftigten eine wertschätzende Corona-Beihilfe. Er beinhaltet zwei allerdings schmerzhafte Sonderzahlungen, mit denen sich strukturelle Folgen abmildern lassen. Die unternehmerische Freiheit bei den anstehenden betrieblichen Transformationsprozessen bleibt weiterhin unangetastet, geschaffen wurde die freiwillige Option einer früheren Einbeziehung des Betriebsrats. Der Flächentarifvertrag hat seine Bewährungsprobe bestanden." Heger dankte Metall NRW für den „angemessenen Pilotabschluss“, durch dessen Übernahme man sich „nun wieder mit einem klaren Kurs auf den Weg aus der Krise zu neuer Wettbewerbsstärke machen“ könne: „Deutschlands größte Industrie hat unter Beweis gestellt, was durch einen Willen zur Einigung erreicht werden kann. Das Verhandlungsergebnis berücksichtigt die sehr unterschiedlichen Entwicklungen der einzelnen Branchen und Unternehmen unserer Industrie und lässt ihnen Raum für Investitionen in den Strukturwandel und für Innovationen, die sie wettbewerbsfähiger machen. Auf dieser Basis können wir an unserem gemeinsamen Ziel, der Beschäftigungssicherung, aktiv arbeiten. Das geht nur mit wirtschaftlichem Erfolg. Wir sind froh, dass nach viermonatigen Verhandlungen dieser lösungsorientierte Kompromiss gefunden wurde."
ME-Saar-Präsident Bubel bezeichnete den Tarifvertrag als Beleg für eine funktionierende Sozialpartnerschaft und eine Stärkung des Flächentarifvertrags: "Unsere Unternehmen haben durch die Laufzeit bis zum Herbst 2022 Zeit, sich auf die wichtigen Aufgaben im Rahmen der Transformation zu konzentrieren. Gleichzeitig erfahren Betriebe, die durch Corona in Schwierigkeiten gekommen sind, durch das neue Instrument der automatischen Differenzierung Entlastung." Deutschlands größte Industrie habe gezeigt, was durch den Willen zur Einigung erreicht werden kann, sagte Bubel. Jetzt gehe es darum, die Branche wieder wettbewerbsfähig zu machen: "Der gefundene, lösungsorientierte Kompromiss ist auf diesem Weg ein wichtiger Schritt." Der Verhandlungsführer von vem.die arbeitgeber, Monjé, erklärte: „Es waren schwierige Verhandlungen in schwierigen Zeiten. Doch ich bin froh darüber, dass wir einen fairen und tragfähigen Kompromiss gefunden haben, der von Vernunft und Weitsicht geprägt ist. Für uns ist es ganz wichtig, dass unsere Unternehmen in dieser schwierigen Wirtschaftslage keine Erhöhung der Tabellenentgelte verkraften müssen. Hervorzuheben ist auch, dass der gefundene Kompromiss nun erstmals die von uns geforderte automatische Differenzierung für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen beinhaltet. Aber auch Zukunftsthemen, wie der Umgang mit strukturellen Herausforderungen sowie der Transformation, wurden gebührend berücksichtigt.“ (Quelle: Hessenmetall, Pfalzmetall, ME Saar, vem.die arbeitgeber, M+E-Newsletter Gesamtmetall)

M+E-Abschluss in Baden-Württemberg mit regionalen Sonderlösungen
Südwestmetall sieht das am Dienstagabend erzielte Tarifergebnis für den Südwesten als "wichtigen Schritt in die Zukunft". Die Tarifpartner hätten „erneut bewiesen, dass sie auch unter schwierigsten Rahmenbedingungen handlungs- und gestaltungsfähig sind", sagte Südwestmetall-Verhandlungsführer Porth. Der Abschluss enthalte optionale Tarifbausteine, die die Betriebe bei der Bewältigung von Krise und Transformation unterstützen könnten. "Und wir haben in diesem Abschluss die besondere wirtschaftliche und tarifliche Ausgangsposition in Baden-Württemberg umfangreich berücksichtigt", so Porth. Für die Betriebe bedeute der Abschluss eine noch vertretbare Kostenbelastung mit belastbaren Möglichkeiten der Abweichung im Bedarfsfall sowie Planungssicherheit. Die Beschäftigten erhielten in bewegten Zeiten des Umbruchs eine Perspektive und mehr Sicherheit. "Der Abschluss ist weitsichtig und fair für beide Seiten. Das gemeinsame Ziel, in dieser herausfordernden Situation Beschäftigung zu sichern, war letztlich der Weg, der zur Einigung geführt hat", sagte Porth. Die Arbeitgeber im Südwesten hätten in dieser Tarifrunde früh ihre Ziele zur Krisenbewältigung und Transformation formuliert: "Wir haben zu vielen Punkten ein vernünftiges Ergebnis bekommen."
Materiell wird in Baden-Württemberg der NRW-Pilotabschluss übernommen. In diesem Jahr gibt es eine Einmalzahlung. 2022 wird eine zusätzliche jährliche Sonderzahlung ("Trafobaustein") eingeführt, mit dem auch bei Beschäftigten mit reduzierter Arbeitszeit während einer Transformationsphase das Entgelt aufgestockt werden kann. Verknüpft ist dies in diesem Jahr mit der automatischen Differenzierung einer bestehenden Sonderzahlung (tarifliches Zusatzgeld, T-ZUG B), die bei Betrieben mit niedriger Rendite entfällt. Für die Betriebe in Baden-Württemberg kommt noch optional eine variable Gestaltung des Weihnachtsgelds hinzu, wie die Arbeitgeber gefordert hatten. Dieses kann künftig bei schlechter wirtschaftlicher Lage halbiert werden und so für eine weitere Kostenentlastung sorgen. Bei guter Lage kann es aber auch um die Hälfte erhöht werden und bietet so den Beschäftigten zusätzliche Einkommenschancen. "Wir hatten uns vorgenommen, in diesem Jahr Kostenbelastungen zu vermeiden - insbesondere für Betriebe, die noch weit entfernt vom Vorkrisenniveau liegen", sagte Porth: "Dieses Ziel haben wir mit der automatischen Differenzierung und der Variabilisierung sowie einigen sonstigen technischen Änderungen der Tarifverträge erreicht." 2020 hätten knapp zwei Drittel der Unternehmen unter der Rendite gelegen, die für die Differenzierung maßgeblich ist. Die optionalen Bausteine zur Gestaltung der Transformation, Zukunftstarifverträge und Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich, werden in Baden-Württemberg tariftechnisch eigenständig umgesetzt. Der Weg zu einem Zukunftstarifvertrag wird im Prinzip an den bestehenden "Pforzheim"-Prozess für Krisenlösungen angedockt und um Transformationsthemen erweitert, einen Einigungszwang gibt es nicht. "Wir sind überzeugt, dass gerade diese Flexibilität und der fehlende Zwang Betriebsparteien eher dazu ermutigen werden, einen solchen Prozess anzustoßen", sagte Porth. Hat ein Unternehmen in der Transformation Beschäftigungsprobleme, steht ihm nun die tarifliche Option zur Verfügung, die Arbeitszeit kollektiv zu reduzieren – in Baden-Württemberg auf bis zu 28 Wochenstunden für längere Zeiträume. Ein möglicher Teilentgeltausgleich wird kollektiv oder individuell aus der neu eingeführten Sonderzahlung "Trafobaustein" finanziert, also von den Beschäftigten über die künftige Tariferhöhung selbst getragen. "Das Modell sollte für Betriebe, die im Strukturwandel Beschäftigung sichern wollen, attraktiv sein, weil es keine zusätzlichen Kosten verursacht", sagte der Südwestmetall-Vorsitzende. Für Studierende der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg werden erstmals tarifliche Regelungen u.a. zum Entgelt vereinbart. Weiter haben sich die Tarifparteien in Baden-Württemberg darauf verständigt, die tariflichen Arbeitszeitregelungen drastisch zu vereinfachen. Künftig soll es einen Korridor für die durchschnittliche Arbeitszeit im Betrieb geben, innerhalb dessen die individuelle Arbeitszeit mit den Beschäftigten flexibler vereinbart werden kann. Auch verschiedene Tarifverträge in Baden-Württemberg sollen vereinheitlicht, modernisiert und vereinfacht werden. "Damit haben wir nicht nur erreicht, die Tarifverträge einfacher und attraktiver zu gestalten, sondern auch einen Einstieg gefunden, um über die tariflichen Sonderleistungen in Baden-Württemberg zu sprechen", sagte Porth: "Dieses Thema werden und müssen wir auch künftig auf der Agenda behalten." Mit der IG Metall wurde dazu eine Gesprächsverpflichtung zu künftigen Veränderungsbedarfen geschlossen. Außerdem wurde die Gesprächsverpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus dem Jahr 2018, die noch nicht abgearbeitet ist, vor dem Hintergrund der aktuellen Zinssituation und den daraus resultierenden Risiken für die bAV erneuert. (Quelle: Südwestmetall, M+E-Newsletter Gesamtmetall)

 
 
Arbeitswelt
 
Kabinett bringt Betriebsrätestärkungsgesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat eine Reform von Arbeitsminister Heil auf den Weg gebracht, die Beschäftigten Mut machen soll, Betriebsräte zu gründen und zugleich eine „klare Ansage“ an Arbeitgeber darstelle, die Betriebsratsgründungen verhindern wollten. "Ich sage dies gerade im Blick auf einige US-amerikanische Konzerne, die Mitbestimmungsrechte mit Füßen treten. Wer versucht Betriebsratswahlen zu verhindern, Betriebsräte zu schikanieren oder ihre Arbeit zu behindern, hat mich zu einem entschiedenen Gegner“, sagte der Minister. Im Gesetzentwurf heißt es, es sei denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten. Zudem könnten die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. "Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern", heißt es weiter. Die Behinderung von Betriebsratswahlen sei kein Einzelfall. Verwiesen wird dabei auf Erhebungen von Gewerkschaften, wonach Arbeitgeber versuchen, Betriebsratswahlen etwa durch Einschüchterung möglicher Kandidaten zu behindern. Konkret geplant ist eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für Mitarbeiter, die zu einer Betriebsratswahl einladen, von bislang drei auf sechs Personen. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Mitarbeiter über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen. Gesenkt werden außerdem die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollen beispielsweise keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein und in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten nur noch zwei unterstützende Unterschriften. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Ausweitung der Rechte von Betriebsräten vor: Sie sollen mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zudem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrates bei der Planung von Arbeitsabläufen und bei der Festlegung von Richtlinien zur Personalauswahl auch gelten, wenn das Unternehmen dabei auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz setzt. Die BDA kritisierte den Entwurf und sprach von einer "weiteren bürokratischen Last". Und: "Die tausendfach erfolgreiche Zusammenarbeit der Betriebspartner zur Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise zeigt sehr eindrücklich, dass diese Partnerschaft keiner einseitigen Nachhilfe des Gesetzgebers bedarf." (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
 
 
Konjunktur
 
WTO sieht beschleunigte Erholung des Welthandels
Die WTO rechnet in diesem Jahr nunmehr mit einer Zunahme des weltweiten Warenhandels um 8 Prozent, nachdem sie im Oktober noch ein Plus von 7,2 Prozent prognostiziert hatte. Außerdem rechnet die WTO mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 5,1 Prozent in diesem Jahr, nach einem Rückgang von 3,8 Prozent 2020. Auch war der Einbruch im Warenverkehr 2020 nicht so dramatisch wie befürchtet: 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, verglichen mit einer Schätzung im Oktober von 9,2 Prozent. Sechs Monate zuvor hatte die WTO sogar vor einem möglichen Rückgang um 12,9 Prozent gewarnt. Die WTO warnte Länder davor, auf Konjunktureinbrüche mit Protektionismus zu reagieren: "Internationale Märkte offen zu halten ist unerlässlich, damit Volkswirtschaften sich von dieser Krise erholen können, und eine globale und gleichberechtigte Impfstoffauslieferung ist die Voraussetzung für das starke und nachhaltige Wachstum, das wir alle brauchen." Im kommenden Jahr geht es dann nach aktueller WTO-Schätzung mit plus 4 Prozent etwas langsamer voran. Gründe für die unerwartet positive Entwicklung seien die Ankündigung effektiver Corona-Impfstoffe im November gewesen, dazu große Konjunkturpakete in vielen Ländern. Die Nachfrage dürfte in diesem Jahr vor allem von Nordamerika angekurbelt werden, so die WTO. Europäische Exporte könnten nach der Prognose um 8,3 Prozent zulegen. Die Krise hat vor allem den Nahen Osten, Südamerika und Afrika getroffen, mit Import-Rückgängen um fast 9 Prozent und mehr. In Europa gingen Importe um 7,6 Prozent zurück, in Nordamerika um 6,1 Prozent. Den geringsten Rückgang verzeichnete Asien: 1,3 Prozent. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
 
IWF: Folgen der Corona-Krise werden noch 2024 spürbar sein
Die globale Wirtschaftsleistung wird nach IWF-Prognose im Jahr 2024 rund 3 Prozent hinter den Schätzungen zurückbleiben, die vor Ausbruch der Coronavirus-Krise als realistisch angenommen wurden. Vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer dürften mit "tiefen Narben" aus der Pandemie herauskommen, während Industriestaaten sich im Verhältnis dazu besser regenerieren könnten. Mittelfristig seien die Auswirkungen der globalen Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren aber wohl schwerwiegender. "Angemessene Ressourcen für die Gesundheitsvorsorge, Programme zur frühkindlichen Entwicklung und Ausbildung dürften die langfristigen individuellen Einkommensverluste und Schäden an der gesamtwirtschaftlichen Produktivität mildern", heißt es in dem Bericht weiter. Außerdem könnten Weiterbildungsmaßnahmen, besonders zur Hebung der digitalen Bildung, den Zugang zu neuen Jobs verbessern und eine weitere ökonomische Divergenz vermeiden helfen. Für die sich andeutende lange Übergangsperiode brauche es breitere soziale Netze, die die Beschäftigungslosen auffangen könnten. Zur Verbesserung des Produktivitätswachstums müssen die Regierungen laut IWF das Ausscheiden nicht mehr lebensfähiger Unternehmen aus dem Markt zulassen. Darüber hinaus brauche es eine aktive Arbeitsmarktpolitik, um eine Neuverteilung der Ressourcen zu ermöglichen. Als Beispiele nennt der IWF Reformen zur Verbesserung der Arbeitskräftemobilität und zur Beseitigung von Behinderungen an den Warenmärkten. Zudem müssten Wettbewerb, Innovation und die Anwendung neuer Technologien gefördert werden. Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, vor allem "grüne" Infrastruktur, könnten private Investitionen auslösen. Eine Reparatur der Unternehmensbilanzen würde den Schuldenüberhang verringern helfen und Investitionen ermöglichen. Bessere Abläufe bei Insolvenzen und Restrukturierungen würden bei der Neuverteilung von Produktivkapital helfen. (Quelle: Reuters, Dow Jones, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
 
Jährliche Inflation im Euroraum auf 1,3 Prozent gestiegen
Die jährliche Inflation im Euroraum im März 2021 wird von Eurostat auf 1,3 Prozent geschätzt, gegenüber 0,9 Prozent im Februar. Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird erwartet, dass „Energie“ im März die höchste jährliche Rate aufweist (plus 4,3 Prozent gegenüber minus 1,7 im Februar). (Quelle: Eurostat, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
 
 
Energie- und Umweltpolitik
 
Kritik an neuer Carbon-Leakage-Verordnung
Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, sollen künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Das Bundeskabinett hat dazu die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage beim nationalen Brennstoffemissionshandel beschlossen. Carbon-Leakage bezeichnet eine klimaschädliche Abwanderung der Produktion ins Ausland aufgrund der Bestimmungen. Die Verordnung setzt laut den Angaben den Eckpunktebeschluss der Bundesregierung aus dem September 2020 zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen um. Hierzu baue sie auf den etablierten Schutzregelungen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) auf, berücksichtige die Besonderheiten des nationalen Handelssystems und verpflichte Unternehmen zu klimaschutzwirksamen Maßnahmen im Gegenzug für die gewährte Kompensation.
Als "leider unzureichend" kritisiert die hessische Wirtschaft die Verordnung: "Zu spät, zu gering und zu kompliziert – das ist der erste Eindruck dieser Verordnung. Erneut unterschätzt die Bundesregierung die Benachteiligung der deutschen Unternehmen in Folge ihrer Klimapolitik. Über Monate wurden die Unternehmen im Unklaren gelassen, ob und wie sie gegen die Wettbewerbsnachteile geschützt werden. Heute, drei Monate nach Einführung des Brennstoffemissionshandels, schafft es die Bundesregierung dann endlich, eine Verordnung vorzulegen – und die Enttäuschung ist groß. Gerade die mittelständischen Unternehmen werden hängen gelassen. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Der administrative Aufwand, um vielleicht einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, ist für kleinere und mittlere Unternehmen kaum zu stemmen", sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Pollert nach einer ersten Sichtung der Verordnung. "Im hessischen Mittelstand wird tagtäglich geschuftet, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch morgen und übermorgen noch einen gesicherten Arbeitsplatz haben. Umso mehr Kraft erfordert es, sich nach "Feierabend" zusätzlich noch mit all den komplexen Regulierungen im Namen des Klimaschutzes auseinanderzusetzen und dafür zu kämpfen, dass das Unternehmen überhaupt weiterexistiert. Wir brauchen dringend eine Neuausrichtung der Klimapolitik. Denn die deutsche Klimaschutzpolitik kann und muss im Einklang mit unserer exportstarken Industrie gehen. Anderenfalls schreckt sie mit ihren hohen Kosten andere Staaten von ambitionierteren Klimazielen ab", warnte Pollert. (Quelle: Dow Jones, VhU, M+E-Newsletter Gesamtmetall)