Saarland/Region
VSU erneuert ihre Forderung nach einer Aufhebung der Homeoffice-Pflicht
Inflation steigt im Saarland auf 2,3 Prozent
Arbeitswelt
DGB-Chef knüpft Homeoffice-Pflicht an Impf-Fortschritt
BA-Jobindex auf höchstem Stand seit Corona-Krise
ifaa: Rechtsanspruch auf Homeoffice ist keine Antwort auf zunehmende Flexibilitätsbedarfe
Konjunktur
Studie: Zahlungsmoral der Unternehmen in der Pandemie verbessert
Wirtschaftspolitik
EU genehmigt deutsche Regelung zur Entschädigung von Unternehmen in der Pandemie
Corona-Krise: Firmen wollen dauerhafte Öffnungen
Digitalisierung
Bund will Satelliten-Internet Starlink fördern
Steuern / Haushalt
G7-Staaten wollen Pläne für weltweite Mindeststeuer unterstützen
IMK-Studie sieht keinen positiven Wachstumseffekt von Unternehmenssteuersenkungen
Umwelt- und Energiepolitik
ZVEI fordert massiven Ausbau der erneuerbaren Energien
Sozialpolitik
BMF will Steuern für Rentner senken
Saarland/Region
VSU erneuert ihre Forderung nach einer Aufhebung der Homeoffice-Pflicht
Angesicht sinkender Inzidenzzahlen und bundesweiter Öffnungs-Diskussionen erneuert VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter seine Forderung, die Homeoffice-Pflicht für Betriebe aufzuheben. „Es kann nicht sein, dass wir eine breite Öffnungsdiskussion führen, dass Menschen wieder richtigerweise Gastronomie und Einzelhandel aufsuchen dürfen, dass sie aber nicht ins Büro zurückkehren dürfen“, sagt Schlechter. Mit dem Infektionsschutz lasse sich diese Vorgabe jedenfalls nicht mehr begründen. „Homeoffice hat sich in der Pandemie bewährt und wird, wo es sinnvoll ist, auch weiterhin Bestand haben“, sagt er. „Aber Homeoffice ist nicht ohne Belastungen für die Unternehmen und häufig auch für die Mitarbeiter möglich. Es gelte darum, wieder zu einer freiwilligen Regelung zurückzukehren.
In der heftigen Weigerung vor allem in der SPD, das Thema Homeoffice-Pflicht anzugehen, sieht Schlechter auch den Versuch, das Projekt einer Homeoffice-Pflicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun über die provisorische Maßnahme durch die Hintertür zu verstetigen. „Mit seiner Gesetzesvorlage ist Minister Heil gescheitert“, sagt Schlechter. „Es kann nicht sein, dass eine Homeoffice-Pflicht nun durch Unterlassen eingeführt wird.“ (Quelle: VSU)
Inflation steigt im Saarland auf 2,3 Prozent
In ihrem seit Jahresbeginn ununterbrochenen Aufwärtstrend hat die Inflationsrate im Saarland im Mai 2021 mit einem Wert von 2,3 Prozent den Zielwert der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent überschritten. Dies ist der höchste Wert seit November 2018. Im kompletten zweiten Halbjahr 2020 waren im Saarland wie auch in vielen anderen Bundesländern durchgängig negative Inflationsraten gemessen worden. Nach Angaben des Statistischen Amtes Saarland stieg der Verbraucherpreisindex auch im Vergleich zum Vormonat deutlich um 0,5 Prozent an und erreichte im Mai 2021 einen Stand von 108,1 (Basisjahr 2015 = 100). Ein Blick auf die einzelnen Ausgabenbereiche zeigt den starken Einfluss der Mineralölpreisentwicklung auf das aktuelle Verbraucherpreisniveau. Ohne den direkten Einfluss von Heizöl und Kraftstoffen hätte die Veränderungsrate im Vorjahresvergleich lediglich 1,2 Prozent betragen. Nach einem Anstieg der Heizölpreise um 5,0 Prozent binnen Monatsfrist mussten saarländische Haushalte für die gleiche Tankfüllung 22,3 Prozent mehr bezahlen als noch vor einem Jahr. Noch stärker sind die Kraftstoffpreise im Jahresvergleich mit plus 32,0 Prozent gestiegen. Im Vormonatsvergleich lag der Anstieg bei 2,5 Prozent.
Bei den Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken hat sich der Preisauftrieb abgeschwächt. Während hier im Vormonat noch eine Jahresveränderungsrate von plus 3,8 Prozent gemessen wurde, lag der durchschnittliche Preisanstieg im Mai nur noch bei 1,0 Prozent.
Recht moderat verlief die Entwicklung bei den Wohnungsmieten. Die durchschnittlichen Nettokaltmieten erhöhten sich im Saarland binnen eines Jahres um 0,9 Prozent. Die Inflationsrate in Deutschland gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat wird im Mai 2021 voraussichtlich plus 2,5 Prozent betragen, berichtet das Statistische Bundesamt. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen steigen die Verbraucherpreise gegenüber April 2021 voraussichtlich um 0,5 Prozent. (Quelle: Statistisches Amt des Saarlandes, destatis, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Arbeitswelt
DGB-Chef knüpft Homeoffice-Pflicht an Impf-Fortschritt
DGB-Chef Hoffmann warnt trotz sinkender Corona-Inzidenzwerte vor einem baldigen Auslaufen der Homeoffice-Pflicht. "Auch wenn die Infektionszahlen endlich zurückgehen – es wäre unverantwortlich, jetzt alle wirkungsvollen Mechanismen des Infektionsschutzes über Bord zu werfen", sagte Hoffmann und fügte hinzu, gerade die Unternehmen stünden im besonderen Maße in der Pflicht, für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Dieser beinhalte zweifelsohne auch die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten: "Solange nicht ein Großteil der Beschäftigten vollständig geimpft ist, dürfen sich die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung ziehen." Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass mobiles Arbeit in einem weit größeren Umfang möglich sei, als bisher angenommen, zugleich aber auch die Schattenseiten offengelegt, sagte der DGB-Vorstand. Deswegen fordere der DGB einen gesetzlichen Regelungsrahmen für mobiles Arbeiten. Stärkere Mitbestimmungsrechte spielten eine zentrale Rolle. Dort, wo Mitbestimmung und Tarifbindung funktionierten, seien bereits vor der Krise, aber auch in den letzten Monaten passgenaue Vereinbarungen zur Regelung mobilen Arbeitens abgeschlossen worden. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
BA-Jobindex auf höchstem Stand seit Corona-Krise
Der BA-Stellenindex BA-X, ein Maß der Arbeitskräftenachfrage, ist im Mai um 4 auf 108 Punkte und damit den höchsten Stand seit dem Beginn der Corona-Beschränkungen im März 2020 gestiegen, berichtet die BA. Nach der verhaltenen Entwicklung während der Wintermonate setze sich der Erholungskurs fort: "Im Vergleich zum Vormonat ist in nahezu allen Branchen ein Stellenplus zu vermelden." Binnen Jahresfrist zeige sich die Belebung vor allem im Verarbeitenden Gewerbe, den qualifizierten Unternehmensdienstleistungen und der Informations- und Kommunikationsbranche. Die BA legt heute die Arbeitsmarkt-Daten für Mai vor. Es wird erwartet, dass es bei der jahreszeitlich bereinigten Arbeitslosenzahl einen Rückgang um 9.000 zum Vormonat gibt. Im April lag die unbereinigte Zahl der registrierten Arbeitslosen bei 2,77 Millionen. (Quelle: Reuters, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
ifaa: Rechtsanspruch auf Homeoffice ist keine Antwort auf zunehmende Flexibilitätsbedarfe
„Ein generelles Recht auf Homeoffice ist schlichtweg keine Lösung für die Herausforderungen einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eigene, individuelle Maßnahmen und Umsetzungen zur Gestaltung von mobiler Arbeit zu finden, besonders in Zeiten, in denen Unternehmen und Beschäftigte wertvolle Erfahrungen mit mobiler Arbeit im Homeoffice haben sammeln können. Darüber hinaus werden nicht alle Tätigkeiten (auch im Büro) mobil zu erledigen sein und es wird immer Tätigkeiten geben, die eine Anwesenheit im Betrieb erfordert“, so Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.. Homeoffice und mobile Arbeit werden seit Jahrzehnten in vielen Unternehmen erfolgreich praktiziert und von Beschäftigen wie Führungskräften geschätzt, ohne dass es hierzu gesetzliche Anspruchsregelungen bedurfte. Auch die schnelle Umsetzung des Arbeitens von zu Hause in Pandemiezeiten ohne wesentliche zusätzliche formale Regelungen hat dies in einem Großteil der Unternehmen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Homeoffice und mobile Arbeit basieren aus Sicht des Instituts auf der „doppelten Freiwilligkeit“. Das heißt beide – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – einigen sich auf die „Spielregeln“ und finden im allgemeinen betriebsspezifische Lösungen, die passgenau sind. Studien und betriebliche Beispiele zeigen aber auch, dass jetzt schon nicht alle Beschäftigten die mobil arbeiten könnten, dies auch wollen. Das heißt umgekehrt nicht, dass das gesamte Potenzial mobiler Arbeit schon ausgeschöpft ist. Daran wird auch ein „Recht auf Homeoffice“ nichts ändern. Ein Recht auf Homeoffice ersetzt nicht die betrieblichen und menschlichen Bedürfnisse nach Flexibilität. Ganz im Gegenteil; es ist an der Zeit zu erkennen, dass die aktuellen Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzbestimmungen auf einem klassischen „Normalarbeitstag“ mit stark geregelten Arbeitszeiten und einem festen Arbeitsort beruhen und nicht mehr in eine moderne Arbeitszeit mit Zeit- und Ortsflexibilität passen. So stellt sich die berechtigte Frage, ob die gesetzlichen Bestimmungen und normativen Regelungen, die unter anderem seit 1996 in Kraft sind, zeitgemäß sind. „Dabei gibt es bereits Lösungen: So enthält zum Beispiel der Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten (MobA) in der Metall- und Elektroindustrie Rahmenregelungen für Beschäftigte, die zeitweise oder regelmäßig außerhalb des Betriebes tätig werden. In der im Jahr 2020 veröffentlichten Studie zur mobilen Arbeit zeigt das ifaa, dass gegenwärtig die Möglichkeiten für mobile Arbeit in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft werden, obwohl die digitalen Technologien es ermöglichen, orts- und zeitflexibel zu arbeiten. Damit weitere Beschäftigte und Unternehmen die mobile Arbeit nutzen können, ist es wichtig, gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen, gesetzliche Regelungen, technologische und arbeitsorganisatorische Infrastrukturen in Unternehmen sowie Chancen und Risiken zu thematisieren“, so Stowasser weiter. Denn nur so kann dem wachsenden Flexibilitätsbedürfnis von Unternehmen und Beschäftigten in Zeiten nach der „Corona-Pandemie“ Rechnung getragen und können die Erfahrungen der Betriebe und Beschäftigten während der Pandemie zum Thema mobile Arbeit aktiv genutzt werden. (Quelle: ifaa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Konjunktur
Studie: Zahlungsmoral der Unternehmen in der Pandemie verbessert
Die Zahlungsmoral der deutschen Unternehmen hat sich trotz der Corona-Pandemie verbessert. Ungeachtet des massiven Konjunktureinbruchs hätten die Unternehmen ihre Rechnungen im ersten Quartal 2021 pünktlicher bezahlt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, berichtet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Der branchenübergreifende Zahlungsverzug betrug demnach zwischen Januar und März "nur" noch 10,1 Tage und damit einen Tag weniger als im ersten Quartal 2020. Bemerkenswert sei, dass die Gesamtkonjunktur im Vergleichsquartal durchweg positiver als 2021 war, sagte Creditreform-Experte Hantzsch: „Ähnlich wie das bisher rückläufige Insolvenzgeschehen, ist auch die vermeintlich verbesserte Zahlungsmoral zunächst ein paradoxes Phänomen. Zur Stabilisierung haben vor allem die massiven staatlichen Hilfsmaßnahmen beigetragen, durch die große Mengen Liquidität an die Unternehmen ausgereicht wurden.“ Zudem hätten sich viele Mittelständler vor der Krise noch selbst mit ausreichend Liquidität versorgt, um in der heraufziehenden Krise handlungsfähig zu bleiben. (Quelle: Creditreform, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Wirtschaftspolitik
EU genehmigt deutsche Regelung zur Entschädigung von Unternehmen in der Pandemie
Die EU-Kommission hat für eine 10 Mrd. Euro schwere Regelung Deutschlands zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen, die diese infolge der COVID-19-Pandemie erlitten haben, festgestellt, diese stehe mit dem EU-Beihilferecht im Einklang. Damit können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen für bestimmte Einbußen entschädigt werden, die ihnen durch die vollständige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der von der deutschen Regierung verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entstanden sind. Die Länge des Entschädigungszeitraums ist von den zwischen dem 16. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 geltenden Beschränkungen abhängig. Die Entschädigung in Form direkter Zuschüsse kann bis zu 100 Prozent der dem Empfänger während des relevanten Zeitraums tatsächlich entstandenen Einbußen abdecken und darf erst gewährt werden, nachdem der Schaden entstanden ist. (Quelle: EU-Kommission, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Corona-Krise: Firmen wollen dauerhafte Öffnungen
Angesichts sinkender Coronazahlen und der Fortschritte beim Impfen sehen Unternehmen die Möglichkeit für großflächige und langfristige Öffnungen. Es sollte allen auch aktuell noch geschlossenen Firmen eine klare Perspektive für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit geboten werden, heißt es in Empfehlungen der Mitgliedsunternehmen von Industrie- und Handelskammern. Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur am Montag vor. „Was die Wirtschaft jetzt braucht, sind transparente, verlässliche und somit nachvollziehbare Regelungen“, heißt es. Ziel sollte es sein, den Unternehmen Planungssicherheit für eine ökonomisch sinnvolle, dauerhafte Öffnung zu geben. Verwiesen wird in dem Papier neben den Fortschritten bei der Impfkampagne auch auf eine flächendeckende Test-Infrastruktur. Dies biete die Möglichkeit für Öffnungen etwa in der Veranstaltungswirtschaft, von Fitnessstudios sowie in der Messewirtschaft, die schon seit Anbeginn der Pandemie geschlossen seien. Konkret sprechen sich die Firmen in dem Papier dafür aus, dass Testmöglichkeiten niedrigschwellig ausgestaltet werden, zum Beispiel auch als Selbsttests unter Aufsicht inklusive einer Testbescheinigung, um so vielen Menschen wie möglich Zugang zum Einzelhandel oder zu Dienstleistungen zu geben. Klare bundesweit abgestimmte Kriterien und Regelungen auch bei einem Inzidenzwert unter 100 könnten dazu beitragen, „Wettbewerbsverzerrungen“ zu vermeiden, und einen besseren Rahmen für Planungssicherheit schaffen, um den Unternehmen wieder einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Außerdem wird eine „Gleichbehandlung von Gleichem“ gefordert. Im Einzelhandel sei nach den Erfahrungen im Lebensmitteleinzelhandel und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs eine Ansteckungsgefahr nachweislich sehr gering. „Das spricht für eine Gleichbehandlung des restlichen Einzelhandels – bei zumeist deutlich geringerer Kundenfrequenz – mit dem Lebensmitteleinzelhandel.“ Die Einlass- und Öffnungskriterien für den Lebensmitteleinzelhandel etwa mit einer Personenbegrenzung und einem Zugang ohne Testung sollten bundesweit und sortimentsunabhängig im gesamten Einzelhandel zur Anwendung kommen. (Quelle: dpa, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Digitalisierung
Bund will Satelliten-Internet Starlink fördern
Das Bundesverkehrsministerium will alle nicht-leitungsgebundenen Internettechnologien fördern, um dem ländlichen Raum den Zugang zum Internet zu erleichtern. Dazu zähle dann auch die Nutzung des Satelliten-Internets Starlink von Tesla-Gründer Musk, hieß es weiter: "Das Bundesverkehrsministerium plant eine Ergänzung zum jüngst gestarteten Graue-Flecken-Förderprogramm, mit der der Internetzugang in abgelegenen Rand- und Einzellagen kurzfristig verbessert werden kann. Die geplante Förderung ist technologieneutral angelegt und offen für alle Anbieter mit geeigneten Lösungen. Gefördert werden sollen nicht-leitungsgebundene Internetanschlüsse, etwa per Satellit oder Richtfunk." Seit wenigen Wochen bietet das Tochterunternehmen von Space X in Deutschland einen Internetzugang per Satellit an. Dafür soll nach Presseinformationen Haushalten in ländlichen Gebieten Gutscheine für das Satelliten-Internet zur Verfügung gestellt werden. Das Programm laufe in wenigen Wochen an. "Bezuschusst werden sollen die Ausgaben für die Anschaffung der technischen Ausrüstung und Installation", hieß es aus dem Ministerium. Die Höhe des Zuschusses soll sich auf 500 Euro belaufen. Das Verkehrsministerium sagte dazu, dass die Ressortabstimmung zu dem Gutscheinprogramm noch nicht abgeschlossen sei. Konkrete Informationen seien erst mit Abschluss dieser Gespräche möglich. Ein Zuschuss über 500 Euro würde sich mit den Anschaffungskosten für eine Satellitenschüssel von Starlink decken. Zuvor hatte Digitalminister Scheuer von 200.000 Haushalten gesprochen, die gefördert werden könnten. Damit kann Starlink rein rechnerisch mit bis zu 100 Millionen Euro Förderung rechnen. (Quelle. Dow Jones, Handelsblatt, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Steuern / Haushalt
G7-Staaten wollen Pläne für weltweite Mindeststeuer unterstützen
Die G7-Industriestaaten wollen sich noch diese Woche hinter Pläne für eine weltweite Steuerreform stellen, wie aus dem Entwurf für die G7-Abschlusserklärung hervorgeht. Im Juli soll eine ambitionierte Einigung zu einer globalen Mindeststeuer gefunden werden. Die Finanzminister der G7-Staaten wollen am Wochenende über die wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise beraten. Sobald die konjunkturelle Erholung Raum greife, werde es um die Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gehen, hieß es. Die Corona-Hilfen dürften aber nicht zu früh zurückgezogen werden, betonen die G7-Länder. (Quelle: Dow Jones, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
IMK-Studie sieht keinen positiven Wachstumseffekt von Unternehmenssteuersenkungen
Das IMK sieht die Rolle, die eine Senkung der Unternehmenssteuern in der wirtschaftspolitischen Debatte spielt, als wissenschaftlich nicht gedeckt. Eine systematische Analyse der Forschungslage zeige keinen positiven Effekt reduzierter Unternehmenssteuern auf das Wirtschaftswachstum, so die Forscher: „Steuernachlässe für Unternehmen mögen den internationalen Steuerwettbewerb stimuliert haben, das Wachstum aber eher nicht.“ Für die Studie wurden insgesamt 42 Studien mit 441 Schätzungen ausgewertet, die zu widersprüchlichen Befunden kämen, schreiben die Wissenschaftler. Zum Teil werde ein negativer Effekt von Unternehmenssteuern auf das BIP-Wachstum festgestellt, zum Teil ein positiver, zum Teil gar keiner. Nehme man den einfachen Durchschnitt der Ergebnisse als Maßstab, wirke sich die Besteuerung von Unternehmenseinkommen „moderat negativ“ aus, hieß es. Eine Senkung des Steuersatzes um 10 Prozentpunkte würde demnach das jährliche Wirtschaftswachstum um 0,2 Prozentpunkte erhöhen. (Quelle: IMK, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Umwelt- und Energiepolitik
ZVEI fordert massiven Ausbau der erneuerbaren Energien
ZVEI-Präsident Kegel fordert einen weitreichenden Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele zu erreichen. „Wir brauchen 300 oder 400 Prozent mehr erneuerbare Energien, weil der Stromverbrauch trotz Effizienzfortschritten durch die Elektrifizierung steigt“, sagte Kegel. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa müsse „massiv“ vorangetrieben und Hemmschuhe entfernt werden. Für den Ausbau sollten Genehmigungsverfahren abgekürzt werden „und auch der lokale Umweltschutz kann nicht über dem Klimaschutz stehen“, sagte Kegel. Weiter sei es notwendig, die Stromnetze zu modernisieren und auszuzubauen. Das jüngst beschlossene Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sei „erst einmal nichts weiter als Versprechungen“. Ob es „leere Versprechungen“ seien oder der „Anfang einer Neuausrichtung“, müsse abgewartet werden, vermutlich werde erst die neue Bundesregierung Entscheidungen treffen. Den schnellen Automausstieg in Deutschland bezeichnete Kegel als „gravierenden Fehler“. Es sei falsch gewesen, „das Abschalten der relativ sicheren deutschen AKW über den Klimaschutz zu stellen“. Der Ausstieg sei aber nun „irreversibel, gesellschaftlich wie technisch. Die Sache ist durch.“ (Quelle: Tagesspiegel, M+E-Newsletter Gesamtmetall)
Sozialpolitik
BMF will Steuern für Rentner senken
Nach den gestrigen Urteilen des Bundesfinanzhofs will das Finanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. In der kommenden Wahlperiode solle zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer auch die Besteuerung der Rentenbeiträge in Angriff genommen werden, sagte Finanzminister Scholz: "Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet, also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen." Gleiches gelte für Rentnerinnen und Rentner, sagte Scholz. Das Finanzministerium schlägt nun vor, die eigentlich ab 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge von der Steuer um zwei Jahre vorzuziehen. Das IW schlug nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs einen sofortigen vollen steuerlichen Abzug von Rentenbeiträgen vor. Der Gesetzgeber könnte Doppelbesteuerung vermeiden, indem er den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils, der derzeit bei 81 Prozent liege, von 1 Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsame und gleichzeitig ab sofort zulasse, dass die Rentenbeiträge steuerlich vollständig abgezogen werden dürfen. Bisher sei das nur zu 90 Prozent für das Jahr 2020 und zu 92 Prozent für das Jahr 2021 möglich. "Dadurch würde der Anpassungsprozess nicht unterbrochen, die Doppelbesteuerung aber zurückgedrängt und ab dem Jahr 2030 sogar weitgehend vermieden werden", erklärte IW-Ökonom Hentze: "Dass der Staat in der Folge weniger Steuern einnehmen würde, wäre nur logisch und gerecht. Von 2020 bis 2040 würden sich die Mindereinnahmen insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen." Aus ökonomischer Sicht sei "die Sache im Grunde klar“, sagte Hentze: „Wenn während des Berufslebens nicht alle Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar sind, die spätere Rentenzahlung aber voll besteuert wird, ist das nicht korrekt." (Quelle: dpa, Dow Jones, M+E-Newsletter Gesamtmetall)